Landau Südpfalz: Was darf man noch in Zeiten von Corona?

Zum Glück wieder erlaubt: Die kurzfristig gesperrten Parks wie hier der Goethepark in Landau dürfen allein, zu zweit oder mit de
Zum Glück wieder erlaubt: Die kurzfristig gesperrten Parks wie hier der Goethepark in Landau dürfen allein, zu zweit oder mit der Familie wieder betreten werden. Foto: van

Dürfen mir Freunde beim Umzug helfen? Und darf ich meine Partnerin noch treffen, obwohl sie nicht mit mir im selben Haushalt wohnt? Das sind nur zwei aus einer Fülle von Fragen, die bei den Bürgertelefonen der Kommunen eingehen. Es gibt viele Sonderfälle, und täglich werden es mehr.

Bei den Bürgertelefonen in der Südpfalz glühen die Drähte. Die Corona-Pandemie stellt die Menschen vor ungeahnte Herausforderungen, selbst in Alltagsdingen. Wir haben uns – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – angeschaut, welche Fragen und Probleme die Menschen umtreiben. Die am Freitag in der Südpfalz verhängten strengeren Regeln, mit denen die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden sollte, sind zum Teil wieder aufgehoben, weil eine Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes geringfügig liberaler ist.

Was ist noch auf?

Alles, was zum Überleben und für den Notbetrieb der Gesellschaft auf Sparflamme notwendig ist. Dazu gehören Geschäfte für Lebensmittel, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien, Banken und Sparkassen, die Post, Reinigungen und Waschsalons, der Zeitungsverkauf sowie Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte. Anders als die Gastronomiebetriebe dürfen Imbisse Döner oder Currywurst verkaufen, aber keinen Verzehr vor Ort zulassen und keine Außenbestuhlung aufstellen. Sie dienen der Versorgung der arbeitenden Bevölkerung. Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten dürfen öffnen, weil sie die Mobilität sicherstellen. Viele Menschen wundern sich, dass auch Bau- und Gartenmärkte noch geöffnet sind. Das ist der Fall, weil sie – neben Überflüssigem – viele Produkte des dringenden täglichen Bedarfs verkaufen. Die Behörden raten, auf nicht notwendige Einkäufe und Besuche zu verzichten.

Und was ist dicht?

Alles andere. Ausgehen ist ebenso wenig möglich wie der Besuch von Kulturveranstaltungen oder -einrichtungen. Auch der Verein und die Volkshochschule haben Pause. Der Fernseher zuhause muss das Kino ersetzen, der Espresso selbst gebrüht sein. Nicht einmal ein Eis gibt es auf die Hand, denn anders als der Imbiss dient die kalte Erfrischung nicht der Grundversorgung. Auch wenn es hart ist für eingesperrte Kinder und genervte Eltern: Auch Spielplätze sind tabu. Gottesdienste und Zusammenkünfte anderer Religionsgemeinschaften sind ebenfalls verboten.

Welche Hygieneregeln gelten?

Neben häufigem Händewaschen und Desinfizieren gilt es vor allem, mindestens 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten. Dafür sorgen im Idealfall Markierungen auf dem Boden. Beim Bezahlen ist eine kontaktlose elektronische Zahlweise besser als mit Bargeld.

Wann darf ich auf die Straße?

Jederzeit, weil das Land das in der Südpfalz verhängte Betretungsverbot für öffentliche Orte mit seiner eigenen, geringfügig liberaleren Corona-Bekämpfungsverordnung aufgehoben hat. Zu anderen Passanten muss man mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Es bleibt dabei, dass man bei Gängen im Freien nur allein, zu zweit oder maximal mit anderen im selben Haushalt lebenden Menschen unterwegs sein darf. Darüber hinausgehende Ansammlungen bleiben mit wenigen Ausnahmen verboten, auch solche privater Natur.

Wie komme ich von A nach B?

Öffentlichen Nahverkehr gibt es noch, wenn auch mit ausgedünntem Angebot. Fahrgemeinschaften im Auto waren kurzfristig verboten, weil man den Mindestabstand nicht einhalten kann, aber die Landesverordnung lässt sie nun wieder zu. Verboten bleiben allerdings Reisebusfahrten.

Darf ich an die Luft?

Ja, Spaziergänge, Joggen und Fahrrad fahren sind erlaubt. Man darf auch den Hund ausführen. Aber das alles darf nicht in der Gruppe passieren, sondern nur mit Menschen aus dem eigenen Haushalt. Man darf auch in den Wald fahren, um dort spazieren zu gehen.

Wie ist das mit meinem Umzug?

Wenn er nötig ist, ist er erlaubt. Aber die Behörden raten dringend davon ab, dafür Freunde oder Bekannte einzuspannen. Die Anzahl der Helfer soll auf ein Mindestmaß reduziert werden, diese sollen untereinander Abstand halten sowie Mundschutz und Handschuhe tragen. Wohnungs- oder Hausbesichtigungen sind aber nicht mehr erlaubt. Wer schon ein Haus gekauft hat, es aber noch nicht bewohnt, darf renovieren – vor allem, wenn er aus der jetzigen Wohnung raus muss. Nur darf er sich nicht von Freunden helfen lassen.

Darf der Handwerker kommen?

Die Dusche tropft, die Sicherung fliegt immer wieder raus oder der Rollladengurt ist gerissen? Handwerker und Dienstleistungsunternehmer dürfen noch arbeiten – wenn sie bei der Arbeit den Sicherheitsabstand gewährleisten können, keine Gruppen unter den Mitarbeitern gebildet werden und hygienische Vorkehrungen getroffen werden.

Was ist mit Arbeitstreffen?

Auch wenn Ansammlungen verboten sind: Wenn aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen Menschen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, dürfen sie das. Das gilt auch in der Landwirtschaft. Wichtig ist, dass dabei Hygieneregeln beachtet werden.

Darf ich Freunde treffen?

Nein, soziale Kontakte sollten vermieden werden, sofern es sich nicht um Pflege oder medizinische Behandlungen handelt. Selbst bei der Zufallsbegegnung mit Freunden auf offener Straße sind die Behörden unnachgiebig: Stehenbleiben und unterhalten ist nicht erlaubt, der Plausch muss ausfallen.

Partner nicht im selben Haushalt

Nicht alle Paare leben unter einem Dach, aber sie dürfen sich sehen. „Der Wunsch ist verständlich und nachvollziehbar“, schreiben die Behörden und geben den Rat, in den nächsten Tagen oder Wochen den Aufenthalt auf einen Haushalt zu begrenzen.

Info

Fragen und Antworten zu allen Einschränkungen aufgrund des Coronavirus gibt es auf den Homepages der Kreisverwaltungen unter www.suedliche-weinstrasse.de oder www.kreis-germersheim.de unter „Häufig gestellte Fragen

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