Kreis Germersheim Stichwort: Ortsgemeinderat vertritt die Bürger und verwaltet die Gemeinde

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Bei der Wahl des Ortsgemeinderates geht es darum, wer die Geschicke des Dorfes entscheidend mitbestimmen wird.

Der Ortsgemeinderat ist wie ein Stadtrat eine Versammlung der gewählten Vertreter der Einwohner einer Gemeinde. Gemeinderat und der Bürgermeister bilden die Organe und verwalten die Gemeinde nach den Bestimmungen des Gesetzes.Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl. Geregelt ist das in der Gemeindeordnung Rheinland Pfalz. Der Gemeinderat als Vertreter der Bürger legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Er beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder der Bürgermeister nicht zuständig ist. Damit obliegt den Mitgliedern des Gremiums auch die Kontrolle über die gefällten Beschlüsse und deren Ausführung durch die Gemeindeverwaltung.

Haushaltsplan regelt die Finanzen

Wie soll sich die Gemeinde in der Zukunft entwickeln? Sollen Baugebiete entstehen und wie viel Gelände wird angekauft, um dies umzusetzen? Soll die alte Sporthalle durch eine neue ersetzt werden? Wie groß soll die Halle sein? Erhalten Vereine für Anschaffungen einen Zuschuss? Wird eine Gemeindebibliothek eingerichtet? Gibt es WLAN-Hotspots der Gemeinde? Mit diesen und vielen anderen Fragen des Zusammenlebens befasst sich der Gemeinderat. Wie viel Geld für verschiedene Dinge zur Verfügung steht wird im Haushaltsplan geregelt. Den aufzustellen und zu genehmigen ist Aufgabe des Gemeinderates. Dessen Mitglieder üben ihr Amt unentgeltlich und nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus. Sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden. Jedes Ratsmitglied hat das Recht, in dem Gemeinderat und in den Ausschüssen, denen es angehört, Anträge zu stellen. Weitere Informationen zu dem Thema gibt es unter www.landesrecht.rlp.de.

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