Kreis Germersheim Stichwort: Kreistag fällt Entscheidungen für alle Städte und Dörfer im Kreis

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Auch die Kreistagswahl ist Teil der Kommunalwahlen im Mai 2019.

„Die Landkreise können auf das Kreisgebiet bezogene öffentliche Aufgaben als freie Aufgaben der Selbstverwaltung wahrnehmen, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich anderen Stellen zugewiesen sind. Sie erfüllen als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung die ihnen als solche durch Gesetz übertragenen Aufgaben.“ So wird in echtem Verwaltungskauderwelsch der Sinn und Zweck der Landkreise beschrieben. Vereinfacht: Die Landkreise mit den Kreisverwaltungen übernehmen Aufgaben für alle Gemeinden im Landkreis, die zu aufwendig wären, müsste sie jede einzelne Gemeinde selbst organisieren. Da geht es beispielsweise um Gesundheitsamt, Bauaufsicht, Naturschutz, Müllabfuhr, Sozialhilfe, Katastrophenschutz, weiterführende Schulen, Kindertagesstätten und Vieles mehr.

Gemeinsam werden Prioritäten gesetzt

Im Kreistag sind gewählte Mitglieder verschiedener Parteien vertreten. Es wird gemeinsam politisch entschieden, wie die Kreisverwaltung die ihr gestellten Aufgaben bewältigen soll, wo Prioritäten gesetzt werden, ob Personal eingestellt wird, oder, ob ein neues Kreishaus gebaut wird. Die Themen einer Kreistagssitzung legt der Landrat als Sitzungsleiter fest. In der Kreistagssitzung können dann alle Mitglieder ihre Meinung zu einem bestimmten Thema sagen. Wenn die Meinungen ausgetauscht sind, wird abgestimmt. Da kann es natürlich auch „Verlierer“ geben – aber in einer Demokratie akzeptieren die den Beschluss der Mehrheit. Auch wenn er ihnen selbst nicht so hundertprozentig passt. Wer es ganz genau wissen will, findet die Rechtsgrundlage und Aufgabenstellung der Landkreise in der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz im Internet unter landesrecht.rlp.de/

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