Kreis Germersheim Stichwort: Der Stadtrat und seine Aufgaben

Briefumschlaege.JPG
Wie in vielen anderen Städten in Rheinland-Pfalz wird in Neustadt am 26. Mai ein neuer Stadtrat gewählt.

Der Stadtrat einer verbandsfreien Stadt ist eines der einflussreichsten Lokalparlamente. Er vereint die Kompetenzen auf sich, die in Verbandsgemeinden auf Verbandsgemeinde- und Ortsgemeinderat aufgeteilt sind. Der Stadtrat entscheidet über die Flächennutzungsplanung, über Bebauungspläne, Stadtentwicklung, Schulen, Feuerwehr, Gewerbegebiete, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Grünbereiche, Straßen, Kulturprogramme und vieles mehr. Deshalb hat ein Stadtrat in der Regel mehrere Ausschüsse, die einzelne Themen beraten, ehe in der öffentlichen Sitzung aller Stadtratsmitglieder verbindlich darüber entschieden wird. Im Haupt-und Finanzausschuss werden Finanz- und Personalangelegenheiten beraten, im Liegenschaftsausschuss geht es um Grundstücke, im Umweltausschuss um Grünflächen und Naturschutz, im Bau- und Stadtentwicklungsausschuss um Bauanträge und Straßenbau, im Ordnungsausschuss um Parkplätze und Sicherheit.

Jede Partei muss in Ausschüssen anteilmäßig vertreten sein

Es gibt auch Kulturausschüsse, Sportausschüsse, Jugendausschüsse und Friedhofsausschüsse. Das kann jeder Stadtrat für sich und die Notwendigkeiten der Stadt entscheiden. Wichtig ist dabei die Besetzung. Jede Partei muss in jedem Ausschuss anteilmäßig so vertreten sein, wie es das Wahlergebnis für den gesamten Stadtrat vorsieht.

x