Kreis Germersheim Rülzheim: Erneuter Anlauf für Leitplanke am TSC-Vereinsheim

Schon mehrmals waren die Plastikabgrenzungen beschädigt, jetzt sind sie wieder ganz abgebaut.
Schon mehrmals waren die Plastikabgrenzungen beschädigt, jetzt sind sie wieder ganz abgebaut.

Um die Sicherheit der Benutzer des Tanzsportcentrums des Tanzsportclubs Royal (TSC) am Bahnübergang nach Bellheim zu erhöhen, hatte die Gemeinde im Mai vergangenen Jahres auf Wunsch des Vereins eine Erhöhung der Bordsteinkante mit farbigen Bodenschwellen aus Kunststoff vorgenommen. Dadurch sollte verhindert werden, dass besonders Lkw diese überfahren und auf dem Gehweg sich befindende Personen gefährden oder gar verletzen (wir berichteten).

Diese Kunststoffteile sind mittlerweile nicht mehr vorhanden, weil sie mehrmals beschädigt worden waren. Jetzt soll noch einmal versucht werden, diese Gefahrenstelle mit einer Leitplanke zu schützen, wie es ursprünglich auch schon gewünscht, vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) aber abgelehnt worden war. Dies teilte der Leiter des Ordnungsamtes, Sven Diener, bei der letzten Gemeinderatssitzung mit.

Bordsteinkante wird oft überfahren

Der TSC hatte im Dezember 2016 die Gemeinde um eine Sicherheitsmaßnahme bei ihrem Vereinsheim gebeten, weil sehr viele Kinder und Jugendliche das Trainingszentrum des TSC besuchen und diese Kurve aufgrund ihres sehr starken Verkehrsaufkommens eine „besondere Gefährdung“ darstellt. Bei Kontrollen durch das Ordnungsamt war dann festgestellt worden, dass die Bordsteinkante sehr oft von Lkw und Bussen, aber auch von Autos beim Abbiegen in Richtung Bellheim überfahren wird. Als Lösung wurden eine Erhöhung der Bordsteinkante durch Bodenschwellen oder Poller vorgeschlagen.

Nur Poller, keine Planken

Der Wunsch der Gemeinde wäre aber eine solide Leitplanke gewesen. Eine solche wurde aber vom LBM nach Abstimmungsgesprächen abgelehnt, weil sie „nur bei Geschwindigkeiten über 50 Stundenkilometer“ montiert werden dürften. Für die spezielle Situation am TSC-Vereinsheim gebe es zudem „kein geprüftes System“. Innerorts, so der LBM weiter, könnten im Gehwegbereich nur Poller eingesetzt werden, Schutzplanken würden zudem das „Lichtraumprofil erheblich einschränken“.

Entscheidung für die billigste Variante

Das Ingenieurbüro Bauer (Jockgrim), das für die Verbandsgemeinde ein Verkehrsgutachten erstellt hatte, teilte auf Anfrage der Gemeinde mit, eine Erhöhung der Bordsteinkante würde keine wesentliche Verbesserung darstellen, weil sie trotzdem überfahren werden könnte. Lediglich für Autos würde das Überfahren erschwert, bei einem Laster oder Bus wäre dies aber weiterhin problemlos möglich. Als einzig sinnvolle Lösung schlug das Büro vor, Poller zu montieren, die auch ein optisches Hindernis darstellten, im Bedarfsfall „fast schadenfrei“ überfahren werden könnten. Durch sie werde zudem der Straßen- und Gehwegverlauf „deutlicher dargestellt“. Dennoch hatte sich der Bauausschuss einstimmig für die Bordsteinkantenerhöhung ausgesprochen, weil diese eine „unkaputtbare Lösung“ darstelle und die mit 1300 Euro billigste Variante war.

Schaden von rund 3000 Euro

Diese Entscheidung hat sich als fatal herausgestellt. Seit Mai 2017, so Diener, seien die Kunststoffschwellen bereits viermal kaputt gefahren worden, einmal gar so sehr, dass Teile von ihr herumgeflogen seien. „Wenn zu diesem Zeitpunkt hier jemand gestanden wäre, hätte dies schlimm ausgehen können.“ Durch das Überfahren waren zwar nie alle Bodenschwellen beschädigt worden, sondern nur einzelne Teilelemente, es waren aber auch die Befestigungen im Boden verbogen worden, die daraufhin für die Montage der Ersatzteile neu angebracht werden mussten. Insgesamt, so Diener auf Nachfrage, belaufe sich der Schaden auf schätzungsweise rund 3000 Euro, die Arbeitszeit der Bauhofmitarbeiter, die die Reparaturen hatten ausführen müssen, nicht mitgerechnet.

LBM muss zustimmen

Ein Austausch der Kunststoff-Bodenschwellen durch welche aus Beton, die beim Überfahren nicht so schnell beschädigt werden, lehnt Diener ab, weil durch sie die Gefahr bestehe, dass Lkw oder Busse, die diese überfahren, umkippen könnten. „Dann wäre die Gefahr noch größer.“ Um eine weitere Gefährdung zu vermeiden, hat die Gemeinde die restlichen Schwellen jetzt abmontiert und beim LBM Speyer erneut einen Antrag auf Genehmigung zur Montage einer Leitplanke gestellt, „da alle anderen Lösungen sinnlos sind“. Da es sich bei dieser Straße um eine klassifizierte Landesstraße handelt, muss der LBM seine Zustimmung zu einer solchen Maßnahme erteilen. Die Gemeinde hofft, dass der LBM die Kosten dafür ganz oder zumindest teilweise übernimmt. Wie hoch diese sind, wurde noch nicht ermittelt.

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