Landau Mordprozess Mörlheim: Lebenslänglich

In diesem Haus wurde die 86-Jährige in Mörlheim „regelrecht dahingeschlachtet“, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kuhs bei de
In diesem Haus wurde die 86-Jährige in Mörlheim »regelrecht dahingeschlachtet«, sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kuhs bei der Urteilsverkündung.

Das Urteil gegen zwei Täter im Mordfall Mörlheim bleibt im vollen Umfang bestehen: lebenslänglich. Auch die „besondere Schwere der Schuld“ hat das Schwurgericht der Dritten Großen Strafkammer am Landgericht Landau Donnerstagmorgen bestätigt. Damit wird verhindert, dass ein Verurteilter Mörder bereits nach 15 Jahren einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen kann. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil der Ersten Großen Strafkammer in Bezug auf die Schwere der Schuld verworfen, weshalb der Prozess neu aufgerollt werden musste. Den Mordvorwurf hingegen hat der BGH unangetastet gelassen. Die Täter, Zigeuner wie sie sich selbst nennen, sind auf Beutezug im Mai 2016 in das Haus in einer 86-jährigen Frau eingedrungen, haben ihr 30 Verletzungen zugefügt, unter anderem ins Gesicht getreten. Die Frau erlag ihren Verletzungen am nächsten Tag.

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