Landau Landauer Plakatekleber: Staatsanwalt fordert Haftstrafe

Im Prozess gegen einen als Plakatekleber bekanntgewordenen 54-jährigen Landauer hat der Staatsanwalt am Mittwochnachmittag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der geständige Angeklagte sei zwar psychisch krank, aber eine Einweisung in die Psychiatrie wäre unverhältnismäßig. Die Verteidigerin stimmte dem Staatsanwalt zu, lediglich das Strafmaß halte sie für zu hoch. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass es nicht angehen könne, dass Politik und Behörden Narrenfreiheit hätten und Straftaten begehen könnten, während Whistleblower wie er weggesperrt würden. Er sei nicht krank, sondern habe mit Intelligenz, Arbeit und Leistung Missstände beim damaligen Arbeitsamt aufgedeckt. Der psychologische Gutachter hatte zuvor ausgeführt, dass der Angeklagte seit mindestens 1993 deutlich auffällig sei und ein wahnhaftes Denkgebäude aufgebaut habe, dass er aber einsichtsfähig sei und sein Tun zumindest teilweise steuern könne. Seine Prognose sei schlecht, die Wiederholungsgefahr groß, gefährlich sei er aber nicht. Das Urteil wird am Freitag um 11 Uhr gesprochen.

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