Landau Landau: Teurer Streit um einen Unterstand

Im Vordergrund der Bienenstand, dahinter der in offener Bauweise errichtete Schuppen. Das Gelände liegt inmitten einer Vielzahl
Im Vordergrund der Bienenstand, dahinter der in offener Bauweise errichtete Schuppen. Das Gelände liegt inmitten einer Vielzahl von Gartengrundstücken an der Arzheimer Straße.

Ein Bienenstand und ein Schuppen in einem Arzheimer Kleingarten sollen verschwinden. Familie Rohde versteht die Welt nicht mehr. Seit Jahren stehen die Bauten. Die Stadt sieht sich im Recht und belegt die Leute seit einer Entscheidung des Rechtsausschusses jedes Quartal mit Zwangsgeld.

Hilmar Rohde und seine Frau Ulrike Dreibach-Rohde aus Arzheim sind zornig: Ihre Bienenstöcke, ein Schuppen und ein Gartenhäuschen sollen weg. Die Stadt Landau hat eine Abrissverfügung erlassen und treibt, weil die Rohdes dieser nicht nachgekommen sind, Zwangsgeld ein: 2000 Euro pro Quartal, der jüngste Bescheid lag am 19. Dezember im Briefkasten, wie Dreibach-Rohde schildert. Die ganze Sache ist bereits im November 2017 vor dem Stadtrechtsausschuss behandelt worden. Wie damals berichtet (Ausgabe vom 15. November 2017), hatte Rohde die Beseitigungsaufforderung der Stadt „mangels Einhaltung der Schriftform“ als „Angebot“ bezeichnet, „das ich ausdrücklich ablehne“. Stefan Joritz, Leiter des Rechtsamtes der Stadt, fühlte sich wegen solcher Argumentationen an die Strategie der Reichsbürger erinnert: Der Mann bezweifele die Existenz der Bundesrepublik und ihrer nachgeordneten Behörden. Folglich meine er, auch die Stadtverwaltung nicht ernstnehmen zu müssen.

Kein Verständnis für Abriss des Bienenstands

Seit rund 15 Jahren steht der Schuppen (7,20 auf 4,80 Meter und 2,80 bis 3,40 Meter hoch) in komplett offener Bauweise – das entspricht einem Carport für zwei Autos. Darin stellt Rohde Geräte unter. Schließlich bewirtschaftet er nach eigener Aussage nicht nur den 1300 Quadratmeter großen Garten in Arzheim, sondern auch noch eine ein Hektar große Streuobstwiese in Mörzheim und 0,4 Hektar Wald in Wernersberg. Am wenigsten Verständnis haben Rohdes für die Anordnung, den Bienenstand abreißen zu müssen. Das Gestell ist gerade mal brusthoch und beherbergt zwischen 10 und 15 Bienenvölker. „Jedes Mal, wenn Post von der Stadt Landau kommt, sind wir 2000 Euro ärmer. Es ist unmöglich, was man mit einem Mann mit 75 Jahren macht“, sagt Dreibach-Rohde und stellt sich schützend vor ihren gesundheitlich angeschlagenen Mann, Oberforstrat a. D. Das Ehepaar vermutet, dass ein Arzheimer Bürger, der ihnen nicht wohlgesonnen sei, das Ganze angezettelt habe. Aber sie seien nicht die einzigen, auch andere Gartenbesitzer seien in den Fokus der Verwaltung geraten, mussten in der Vergangenheit abreißen (wir berichteten bereits am 2. Juli 2015 über den vergleichbaren Fall einer Blechgarage in unmittelbarer Nachbarschaft). Allein für das Ausstellen der Beseitigungsverfügung wurden den Rohdes 190 Euro in Rechnung gestellt. Dazu kommen 600 Euro Zwangsgeld wegen der „unerlaubt errichteten Überdachung“ (Schuppen). Die Beseitigungsverfügung aus dem Jahr 2013 liegt der RHEINPFALZ vor. Rohdes hatten zwar zunächst Widerspruch eingelegt. Doch der Stadtrechtsausschuss hatte ihren Fall negativ beschieden. Danach hätten sie den Fall vor dem Verwaltungsgericht klären lassen können, doch einen Anwalt hat das Ehepaar nicht eingeschaltet. Es gebe lediglich einen Bekannten, der sich rechtlich auskenne und dann auf die Post der Stadt reagiere, so Dreibach-Rohde.

Privatpersonen gaben Hinweise

Die Stadt lässt über ihre Pressestelle mitteilen, dass es in der Tat Privatpersonen gewesen seien, die den Hinweis auf illegale Bebauung gegeben hätten. So sei dann in Folge nicht nur die Fläche der Rohdes, sondern das komplette Areal mit mehreren Schrebergärten im Außenbereich von Arzheim durch das Bauordnungsamt „angegangen“ worden: „In diesem Bereich befand sich eine Vielzahl von unzulässigen baulichen Anlagen“, so die Stadt gegenüber der RHEINPFALZ. Mittlerweile seien fast alle Grundstückseigentümer den Beseitigungsforderungen der Stadt nachgekommen – bis auf drei, darunter die Rohdes. Grundsätzlich sei für diesen Außenbereich von Arzheim vereinbart worden, dass Schuppen oder Gartenhäuschen „von lediglich zehn Kubikmeter pro Grundstück vom Umweltamt genehmigt werden können. Einfache Bienenstände stellen also kein Problem dar!“ Die Anzahl und insbesondere der Umfang der weiteren vorhandenen baulichen Anlagen auf dem Gelände der Eheleute Rohde „übersteigt dies jedoch bei Weitem“, so die Stadt weiter. Allerdings ist auf einer Luftbildaufnahme der Stadtverwaltung neben Schuppen und Gartenhäuschen auch der Bienenstand rot markiert. Die Stadt argumentiert in ihrer Beseitigungsverfügung, dass unter anderem der Schuppen nicht nötig sei, um den Bienenstand zu betreiben. Zudem erfülle hobbymäßige Imkerei im landwirtschaftlichen Sinne nicht den Bestand „des Dienens“, der zumindest „eine Teilprivilegierung für Bienenhäuser vorsieht“. Des Weiteren schreibt die Stadt, dass der Kleingarten – eigentlich im Osten und Westen eingerahmt von durchgehender Wohnbebauung – im Naturpark Pfälzerwald liege, „in welchem dem Schutz des Landschaftsbildes besonders hohe Bedeutung zukommt“. Daher: „Es entspricht pflichtgemäßem Ermessen, die Beseitigung der baulichen Anlagen anzuordnen.“ Um es auf den Punkt zu bringen: „Im vorliegenden Fall verstößt die bauliche Anlage gegen nachbarschützende Vorschriften.“

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