Landau Landau: Richter weisen Berufung gegen Urteil zur Voodoo-Brandruine zurück

Die Reste des Gebäudes, in dem auch der Nachtclub Voodoo residierte, wurden in Säcke verpackt und wegen der Asbestbelastung als
Die Reste des Gebäudes, in dem auch der Nachtclub Voodoo residierte, wurden in Säcke verpackt und wegen der Asbestbelastung als Sondermüll entsorgt. Archivfoto: Iversen

Die Stadt Landau ist auch in der zweiten Instanz des Rechtsstreits um ein Grundstücksgeschäft nahe des Hauptbahnhofs bestätigt worden. Das Oberlandesgericht in Zweibrücken hat die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Landau zurückgewiesen. Der 5. Zivilsenat verzichtete auf eine Anhörung. Die Stadt möchte das Grundstück, das einst unter anderem auch den beliebten Voodoo-Nachtclub beherbergte, neu entwickeln und hatte 2012 mit den beiden Eigentümern einen Vertrag geschlossen. Bevor der Bau abgerissen werden konnte, zerstörte im Juli 2015 ein Brand einen Teil des Gebäudes und löste einen Rechtsstreit um Schadensersatz und Kaufpreis aus. Etwa 90.000 Euro der vereinbarten 990.000 Euro hat die Stadt bezahlt, weil sie einen Teil des Geländes für den Bau der Paul-von-Denis-Straße genutzt hat. Gegen die Entscheidung können die Eigentümer binnen eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Vor den Verwaltungsgerichten in Neustadt und Koblenz hatte die Stadt in diesem Jahr den Abriss der Brandruine erstritten, weil asbesthaltige Baustoffe als Gefährdung für die Bevölkerung galten.

x