Landau kurz notiert: Plakatekleber: Gericht hört Zeugen zu Schadenshöhe

In der Verhandlung gegen den Plakatekleber von Landau hat das Landgericht gestern Zeugen gehört, um sich einen Überblick über die Schadenshöhe zu verschaffen. Dabei wurde deutlich, dass die bisherige Kostenschätzung von 23.000 Euro sehr grob ist. So schilderte der Hausmeister des Landauer Rathauses, ein gelernter Maler und Lackierer, wie mühsam es war, die Protestplakate zu entfernen. Weil der Mann einen Sprühkleber verwendet hat, ist dies nicht rückstandsfrei möglich. Am Rathaus würden Ausbesserungen des Putzes erforderlich, sagte der Zeuge. Der Angeklagte vertrat die Ansicht, der Nutzen der von ihm geschaffenen Transparenz überwiege den Schaden. Bleibende Schäden gibt es auch bei der Arbeitsagentur, einem der Hauptziele des Angeklagten. Eine für Immobilien zuständige Sachbearbeiterin sagte aus, dass dort über 30.000 Euro Kosten für einen Sicherheitsdienst und Reinigungsarbeiten angefallen seien. Interne Kosten durch Säuberungsarbeiten der Hausmeister konnte sie nicht beziffern. 600 Euro pro Monat gab ein Augenoptiker als Schaden an: So hoch ist die Miete für Werbeflächen auf einer Uhr auf dem Alten Messplatz. Die könne er wegen der Überklebungen nicht nutzen, aber aus dem Dreijahresvertrag könne er auch nicht aussteigen. Bisher seien 15.000 Euro Miete angefallen. Der Angeklagte sagte, er habe keine Privatleute schädigen wollen und bot an, monatlich 50 Euro abzustottern. Mehr wäre ihm nur möglich, wenn auch seine Schäden erstattet würden. Er ist nach eigenen Angaben aufgrund früherer Fälle bereits mit 20.000 Euro verschuldet.

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