Kreis Germersheim Kreis Germersheim: Nur wenige geben Waffen ab

Amnestie: Wer Waffen hat, die er nicht besitzen dürfte, kann sie bei der Kreisverwaltung straffrei abgeben.
Amnestie: Wer Waffen hat, die er nicht besitzen dürfte, kann sie bei der Kreisverwaltung straffrei abgeben.

Halbzeit der Amnestie auf straffreie Rückgabe bei illegalem Besitz: Bis jetzt wurde eine Waffe bei der Kreisverwaltung abgegeben. Hinzu kommen 32 aus legalem Besitz. Die Aktion läuft noch bis 6. Juli.

In Deutschland soll die Anzahl der illegalen Waffen verringert werden. Deshalb hat der Bundestag im Mai vergangenen Jahres eine auf ein Jahr beschränkte Amnestie für illegalen Waffenbesitz beschlossen. Bürger können Waffen, für die sie keine Erlaubnis besitzen, bei den zuständigen Behörden straffrei abgeben. Der Landkreis Germersheim hat bislang aber keinen großen Ansturm verzeichnet. Bis dato wurde nur eine Pistole abgegeben, die im illegalen Besitz war. Es seien aber auch 32 Waffen abgegeben worden, die im legalen Besitz waren, teilte die Kreisverwaltung auf Anfrage mit.

Richtiger Umgang mit geerbten Waffen

Waffen illegal zu besitzen, bedeutet nicht unbedingt, dass die Waffen auf illegale Weise beschafft wurden, man kann sie schließlich auch erben. Deshalb gibt es die Erbenwaffenbesitzkarte für Leute, die eine geerbte Waffe behalten wollen. Sie muss funktionsunfähig gemacht werden. Unabhängig von der Amnestieregelung können geerbte Waffen ohne Besitzkarte jederzeit straffrei abgegeben werden. Die Abgabe ist laut Fachleuten nicht vollständig anonym. Aber es werde nur der Name erfasst und dieser auch nicht elektronisch gespeichert. Die Waffen würden später verschrottet. Die zuständige Stelle der Kreisverwaltung werde auch von sich aus aktiv, wenn registrierte Waffenbesitzer sterben.Dann würden die Erben ermittelt, angeschrieben und aufgefordert, die Waffe abzugeben oder eine Berechtigung vorzuweisen. Insofern solle man sich schnell melden, wenn man eine Waffe erbt.

Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Die Behörde unterscheidet die Waffenbesitzkarte vom Waffenschein. Auf der Besitzkarte ist unter anderem eingetragen, welche Schusswaffen jemand besitzt, zum Beispiel Pistole, Revolver, Büchse, Flinte samt Kaliber, Hersteller und Modell. Eine Waffenbesitzkarte können unter anderem Jäger, Sport- und Brauchtumsschützen und Bewachungsunternehmen bekommen. Ein Waffenschein wird benötigt, wenn in der Öffentlichkeit scharfe Schusswaffen geführt werden sollen. Das Dokument kann zum Beispiel an Bewachungsunternehmen ausgestellt werden. Waffenscheine wurden in den vergangenen Jahren im Landkreis Germersheim laut Kreisverwaltung keine neu ausgestellt. Der kleine Waffenschein dagegen sei im vergangenen Jahr 196 mal ausgegeben worden (2015: 56 mal / 2016: 297 mal). Er erlaubt das Führen von sogenannten PTB-Waffen wie Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit. Als Grund für die Beantragung des kleinen Waffenscheins gaben die Personen laut Kreisverwaltung Selbstschutz an. Diese Angabe erfolge freiwillig, weil für die Beantragung des kleinen Waffenscheins kein Grund angegeben werden muss.

Aktion läuft noch bis 6. Juli

Im Kreis Germersheim seien derzeit 11.520 Schusswaffen und Schusswaffenteile registriert. Eine Waffenamnestie wie die vom vergangenen Jahr gab es in Deutschland schon einmal 2009. Damals wurden in Rheinland-Pfalz fast 1700 illegale und mehr als 4000 erlaubnisfreie Schusswaffen abgegeben. Die jetzige Aktion läuft noch bis 6. Juli.

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