Kreis Germersheim Keine Einigung im Fall Ardagh Glass

Auch in zweiter Instanz haben sich die Firma Ardagh Glass und ihr Betriebsratsvorsitzender Mesut Topak nicht auf eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung einigen können. Die Anhörung vor dem Landesarbeitsgericht in Mainz, bei der Topaks fristlose Kündigung verhandelt wurde, verlief gestern ergebnislos – trotz Anstrengungen des Richters.

„Die Kammer sieht keinen Sinn darin, die fristlose Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu unterstützen“, deutete der vorsitzende Richter zu Beginn an. „Die Amtszeit des Betriebsrats endet bald, eine juristische Entscheidung wird vor der nächsten Wahl nicht zustande kommen.“ Zudem sei eine fristlose Kündigung, wie sie die Firma Ardagh gegen ihren Betriebsratsvorsitzenden anstrebt, in Anbetracht der Vorwürfe nicht angemessen. Eine gütliche Einigung, die der Richter vorschlug, kam nicht zustande. Rückblick: Bereits im vergangenen Jahr versuchte Ardagh vor dem Arbeitsgericht in Landau gegen den Betriebsratsvorsitzenden und den Schwerbehindertenbeauftragten die richterliche Zustimmung zur fristlosen Kündigung, wahlweise zur Enthebung des Amtes, zu erringen. Beide sollen vertrauliche Informationen über die Krankheit eines Mitarbeiters an Dritte weitergegeben haben. Als Beleg führt Ardagh einen Tonmitschnitt eines Gesprächs zwischen den Männern und einer dritten Person an, die nicht zum Betriebsrat gehört. Damit habe die Arbeitnehmervertretung die Vertraulichkeitsbeziehung zwischen Mitarbeitern und Betriebsrat verletzt, argumentiert das Unternehmen. Nicht zuletzt weil der Mitschnitt illegal entstand – und somit eine Straftat darstellt – votierte der Landauer Richter gegen den Antrag. Der Fall ging in zweiter Instanz ans Landesarbeitsgericht in Mainz, während die Landauer Staatsanwaltschaft wegen des illegalen Mitschnitts ermittelt. Mit dem Schwerbehindertenbeauftragten einigte sich Ardagh zwischenzeitlich außergerichtlich. Im Fall des Betriebsratsvorsitzenden brachte auch die Verhandlung in Mainz keine Einigung. Auf die „zukunftsorientierte und für beide Seiten annehmbare“ Lösung des Richters ging Topak nicht ein. Der Vorsitzende der Kammer hatte empfohlen, dass sowohl die Betriebsratsmitglieder als auch die Personalabteilung ein Tagesseminar zum Umgang mit sensiblen Daten besuchen. Zudem sollte der Betriebsrat eine Geschäftsordnung zum Thema erarbeiten und Topak zu Protokoll geben, dass er seinen Umgang mit vertraulichen Informationen bedauere. Ardagh stimmte dem Vorschlag zu. Mit einem Zugeständnis des Betriebsratsvorsitzenden wolle man der Belegschaft zeigen, dass mit sensiblen Daten sicher umgegangen werde. Topak verneinte den dritten Punkt des Vorschlags. „Es ist bedauerlich, dass es zu so einer Aufzeichnung gekommen ist. Das soll nicht mehr passieren“, ließ er verlauten. Ein solches Zugeständnis machen, das einem Schuldeingeständnis gleichkomme, wollte er aber nicht.

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