Karlsruhe Kein Feuerwasser am Indianerbrunnen

Auch in Karlsruhe gibt es ab kommendem Jahr ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Auch in Karlsruhe gibt es ab kommendem Jahr ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe weiß im Moment keine andere Lösung, wie das Problem öffentlicher Saufgelage in Griff zu bekommen wäre, und hat deshalb erstmals in Baden-Württemberg für einen öffentlichen Platz ein Alkoholverbot beschlossen. Ab April bis Ende Oktober ist es demnach auf dem Werderplatz in der Südstadt untersagt, alkoholische Getränke zu konsumieren.

Verstöße gegen dieses Verbot werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und können mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Möglich wurde der Beschluss durch die Änderung des Landespolizeigesetzes vor ziemlich genau einem Jahr. Damals endete das nächtliche Alkoholverkaufsverbot, mit dem die damalige, schwarz-gelbe Landesregierung im 2010 nächtliche Saufgelage von Jugendlichen verhindern wollte. Die erwünschten Effekte blieben aber aus und so wurde im vergangenen Jahr dieses Gesetz wieder kassiert und statt dessen Kommunen die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Umständen zeitlich und örtlich begrenzt das Trinken von alkoholischen Getränken zu untersagen. Nicht nur in Karlsruhe, wo schon seit längerer Zeit eine Lösung für die Probleme auf dem Werderplatz gesucht werden, wurde diese Gesetzesänderung begrüßt. Eigentlich könnte Werderplatz in der Karlsruher Südstadt mit seinem originellen Indianerbrunnen in der Mitte ein Schmuckstück sein. Drei Mal wöchentlich werden hier Marktstände aufgebaut, es gibt Geschäfte, Gaststätten und im Sommer auch reichlich Außengastronomie. Früher hatte hier auch die Brauerei Wolf ihre Heimat. Doch die Situation hat sich mit den Jahren zunehmend verschlechtert. Vor allem Obdachlose, aber auch Suchtkranke nutzen den Platz als Treffpunkt und regelmäßig würden große Mengen von Alkohol konsumiert, mit den üblichen Folgen. Auch illegale Drogen würden zunehmend hier konsumiert. Im vergangenen zählten die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst 25 Straftaten und 60 Ordnungswidrigkeiten, deutlich mehr als auf jedem anderen Platz der Stadt. Zwischen 40 und 60 Personen seien mehr oder minder regelmäßig hier, in Spitzenzeiten sollen es auch bis zu 80 Personen sein, darunter – laut Stadt – auch „osteuropäische Wanderarbeiter“. Als erste Maßnahme hatte der Gemeinderat schon vor Monaten einen „Alkoholakzeptierenden Aufenthaltsraum“ („A³“) beschlossen, der im September in der benachbarten Schützenstraße eröffnet wurde und der bereits stark frequentiert werde (wir berichteten). Hier kann selbst mitgebrachter, niedrigprozentiger Alkohol konsumiert werden. Das Diakonische Werk, das den Raum betreut, bietet zudem „tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote“ an, Gespräche mit Sozialarbeitern sind möglich. Voraussichtlich Anfang kommenden Jahres soll außerhalb der Südstadt zudem ein Drogenkonsumraum eingerichtet werden, der die Szene zusätzlich entzerren könnte. Das Alkoholverbot gilt deshalb auch nur als einer von mehreren Bausteinen, um die Aufenthaltsqualität auf dem Platz für Besucher und Anwohner wieder zu verbessern und der Gemeinderat steht fast geschlossen hinter diesem Vorgehen. Lediglich die Kult-Fraktion des Karlsruher Gemeinderats bemängelt das Verbot als „Placeboveranstaltung“, die das Alkoholproblem der Betroffenen nicht lösen und die Szene lediglich in andere Stadtteile verdrängen werde. Das dies so kommen könnte, bestreitet auch Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) nicht. „Es geht hier schlicht darum, Leuten zu sagen, wo sie Alkohol nicht trinken dürfen“, räumt er ein und hofft, dass sich zumindest Gruppenprozesse, die einen Alkoholmissbrauch erleichtern, auf diese Weise minimieren lassen. Alkoholverbote im öffentlichen Raum gibt es in der Region auch auf dem Berliner Platz in Ludwigshafen während der Sommermonate. Der Platz mit der Baustelle des geplanten „Metropol“-Hochhauses gilt seit Jahren als Problembereich für Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst.

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