Kreis Germersheim Kandel: Weitere Demonstrationen geplant

Ungelogen: Das ist ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, gesehen auf der AfD-Demo.
Ungelogen: Das ist ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, gesehen auf der AfD-Demo.

Die Organisatoren der AfD-Demo am Samstag in Kandel haben für den 24. März eine neue Veranstaltung angekündigt.

Der Anmelder der kleineren Frauenbündnis-Demonstration hat für jeden ersten Samstag des Monats bis Ende des Jahres

Versammlungen angemeldet. Landrat Brechtel (CDU) erklärt, dass die Kreisverwaltung die Demos nicht einfach untersagen kann.

"Kandel ist überall" will wiederkommen

Ihr Grund: Der Kandeler Bürgermeister Günther Tielebörger (SPD) soll die Demonstrationsteilnehmer gegenüber einem Radiosender angeblich als „Rechtsextreme“ bezeichnet haben. Außerdem soll er angekündigt haben, Kandel werde Farbe gegen Rechts bekennen. Deshalb wolle „Kandel ist überall“ jetzt doch wieder kommen. Der Termin dafür – Samstag, 24. März – sei bereits im Vorfeld der Demonstration am 3. März angemeldet worden. Am Samstag, 7. April, will auch das „Frauenbündnis Kandel“ wieder demonstrieren. Der Anmelder kündigte weitere Demonstrationen auf dem Kandeler Marktplatz für das ganze Jahr 2018 an, jeweils am 1. Samstag im Monat.

Brechtel sieht keine Handhabe

Landrat Fritz Brechtel (CDU) wehrt sich unterdessen in einer schriftlichen Erklärung gegen den Vorwurf, die Kreisverwaltung nutze ihren Handlungsspielraum nicht aus, um die Demonstrationen zu unterbinden beziehungsweise die Anmelder wenigstens auf den Rechtsweg zu zwingen. Sein Argument: Die Kreisverwaltung hat keinen Handlungsspielraum. Gemäß Versammlungsgesetz haben sich Landrat und die Versammlungsbehörde immer neutral zu verhalten, so Brechtel. Sie sind nach Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz an Gesetz und Recht gebunden und haben daher die Anmeldung einer Versammlung nach dem Versammlungsgesetz zu beurteilen. Eine Prüfung dürfe ausschließlich an den genannten rechtlichen Vorgaben orientiert sein. Persönliche Einstellungen des Behördenleiters und der Mitarbeiter dürfen keine Rolle spielen.

Sperrung der Stadt nicht möglich

Das Versammlungsgesetz sehe keine zeitliche oder mengenmäßige Begrenzung für Versammlungen unter freiem Himmel vor, so Brechtel: „Es gibt demnach auch keine Begrenzung hinsichtlich der zulässigen Anzahl von Versammlungen/Aufzügen an einem Tag.“ Grundsätzlich habe jedermann das Recht, öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Dies sei auch unabhängig davon, woher er stammt. Es sei der Versammlungsbehörde daher nicht möglich, bestimmte Gemeinden oder Städte generell für Versammlungen zu sperren beziehungsweise ortsfremden Teilnehmern oder Anmeldern generell dieses Recht zu entziehen, so Brechtel.

"Keine Anhaltspunkte für Gefährdung"

Nach Paragraf 15 des Versammlungsgesetzes könne die zuständige Behörde die Versammlung oder den Aufzug nur verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn zum Zeitpunkt einer entsprechenden Verfügung klar zu erkennen ist, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch diese Versammlung unmittelbar gefährdet ist, so Brechtel. Es müssten konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte für die unmittelbare Gefährdung vorliegen. „Bloße Vermutungen und Befürchtungen reichen nicht aus“, so Brechtel.

Brechtel: "Distanziere mich von Hassparolen"

Persönlich habe er bereits im Vorfeld des 3. März großes Verständnis für den Unmut, das Unverständnis und die zum Teil fassungslosen Fragen der Bevölkerung und der Einwohner Kandels gezeigt, so Brechtel. „Ich persönlich distanziere mich von den radikalen Haltungen und Hassparolen, die während der Demonstrationen in Kandel skandiert und in den sozialen Netzwerken verbreitet werden“, so Brechtel. „Ich finde es empörend, was hier stattfindet, wie Rechtspopulisten das fürchterliche Tötungsdelikt für ihre Zwecke instrumentalisieren. Aber nicht meine persönliche Meinung darf der Maßstab meines Handelns als Landrat sein, sondern das bestehende Recht und die geltenden Gesetze, die wir als Kreisverwaltung umzusetzen haben. Ich füge hinzu: ob es mir persönlich passt oder nicht!“, so Brechtel.

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