Kreis Germersheim Kandel: Auflagen bei Demos laut Verwaltungsgericht rechtens

Hatte Widerspruch gegen die Reglementierung von Plakaten und Transparenten eingelegt: „Kein Platz für Rechte Hetze“. Foto: Van
Hatte Widerspruch gegen die Reglementierung von Plakaten und Transparenten eingelegt: »Kein Platz für Rechte Hetze«.

Die vom Landkreis Germersheim gegenüber einem Veranstalter einer Demonstration am Samstag in Kandel angeordneten Auflagen sind rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 5. Oktober hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Widerspruch gegen die Auflagen hatte die Gruppe „Kein Platz für Rechte Hetze“ eingelegt, deren Versammlung um 12 Uhr am Bahnhofsvorplatz in Kandel beginnen und gegen 16 Uhr mit einer Abschlusskundgebung in der Rheinstraße enden sollte.

Sechs Demonstrationen angemeldet

Untersagt war unter anderem das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik, die Mitnahme oder der Konsum von Alkohol, das Mitführen von Hunden, Glasbehältnissen und Dosen. Außerdem gab es Beschränkungen bei der Verwendung von Transparenten und Plakaten, um deren Nutzung als Schlagwerkzeuge zu verhindern. Mit sechs angemeldeten Demonstrationen an diesem Tag sei die Gesamtschau entscheidend, nicht der Blick auf eine einzelne Veranstaltung, so das Gericht. Auch unter dem Aspekt, dass es bei ähnlichen Demonstrationen in Kandel in der Vergangenheit bereits tätliche Auseinandersetzungen der einzelnen Gruppen gegeben habe.|tom Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 5. Oktober 2018 – 5 L 1338/18.NW

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