Kreis Germersheim Hördt: Kein Ausschank zum Ostereierschießen: Wirtin liegt mit Schützen im Clinch

Das Schützenhaus ist ausgeräumt. Eine Bewirtung für die Gäste des Ostereierschießens gibt es nicht.
Das Schützenhaus ist ausgeräumt. Eine Bewirtung für die Gäste des Ostereierschießens gibt es nicht.

Der Schützenclub Hördt und die Pächterin des Vereinsheims sind zerstritten. Es geht mitunter um Nebenkostenabrechnungen, die Pacht, Toilettennutzung und das Ostereierschießen. Der Verein hatte ihr die Bewirtung im „Schnitzelwerk“ in der Karwoche und an Ostern untersagt. Deswegen trafen sie sich am Gründonnerstag vor Gericht wieder.

Germersheim/Hördt: Bei der Verhandlung des Zivilgerichts ging es erst mal nur um den Widerspruch der „Schnitzelwerk“-Wirtin gegen die vom Schützenverein erwirkte einstweilige Verfügung. Demnach dürfe die Pächterin vom 15. bis 22. April ihr Lokal nicht öffnen. Als ein Grund wurde genannt, dass sie nicht die Möglichkeit haben dürfe, die nichtöffentliche Mitgliederversammlung zu verfolgen. In diesem Zeitraum veranstaltet der Verein aber auch sein jährliches Ostereierschießen und die Königsfeier. Der Pächterin drohten umsatzstarke Tage zu entgehen. Sie legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein, die am 26. März erlassen worden war. Ein Schlichtungsgespräch zwischen Verein und Pächterin war zuvor mit gegenseitigen Anschuldigungen gescheitert. Als die Pächterin auf Facebook verkündete, dass sie das Ostereierschießen nicht bewirten dürfe, fegte ein Shitstorm durch die sozialen Netzwerke.

Streit schwelt offenbar schon länger

Laut Pächterin sei im Zehn-Jahres-Vertrag geregelt, dass sie zwar bei den Nebenkosten in Vorleistung gehe, dass aber getrennte Zähler zwischen Wirtschafts- und Schießbetrieb installiert werden. Bislang habe sie die Nebenkosten allerdings zu hundert Prozent getragen. Obwohl sie mehrmals den Verein zu einer Abrechnung aufgefordert habe, habe sie diese erst auf anwaltlichen Druck erhalten, sagt Nadja Baumann auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Dazu schreibt der Verein auf seiner Homepage: Die Abrechnung für 2017 sei im Januar 2019 schriftlich übersandt worden. Dass er sein „vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht der Gastwirtschaft für die vereinbarten Veranstaltungen“ gerichtlich durchsetzen möchte, begründet der Schützenclub mit einem Verbot der Toilettennutzung, das demnach die Pächterin nach dem gescheiterten Schlichtungsversuch gegen alle Vereinsmitglieder ausgesprochen haben soll. „Wo hätten die Mitglieder während der Veranstaltungen auf die Toilette gehen sollen?“, fragt der Verein. Vorstandsmitglieder sollen sogar Hausverbot bekommen haben. Baumann widerspricht dem nicht, wertet dies aber als Gegenreaktion auf vorausgegangene Schikanen, etwa blockierte Türen. Dass sich der Verein das Recht vorbehalte, das Lokal während des Ostereierschießens „ausschließlich zu nutzen“, sei richtig. In den vergangenen zwei Jahren sei das aber nie Thema gewesen. Bei dem Gerichtstermin am Gründonnerstag war das Ostereierschießen schon halb gelaufen. Ginge es bei diesem Streit wirklich „nur“ um diese Veranstaltung, wäre, salopp gesagt, „der Drops gelutscht“, die Pächterin könnte ihren Widerspruch zurücknehmen. Aber es gebe, so ihr Anwalt, Regelungsbedarf. Deshalb müsse gerichtlich geregelt werden, dass sie bis Ostermontag – so lange gilt die einstweilige Verfügung – in ihr Lokal darf.

Kündigung folgt Räumungsklage

Mittlerweile sind weitere Fakten geschaffen worden: Der Verein hat eine Räumungsklage eingereicht, gegen die die Pächterin vorgehen möchte. Trotzdem hat sie vergangenes Wochenende das Lokal verlassen. „Ich räume nicht das Feld, ich fühle mich einfach absolut nicht mehr wohl“, sagt Baumann. Die Klage begründet der Verein mit der von der Wirtin einbehaltenen Pacht seit Februar: „Gemäß der vertraglichen Vereinbarung folgte hierauf eine fristlose Kündigung zum 11. März mit Räumungsfrist zum 22. März.“ Diese sei nicht eingehalten worden, es folgte die Räumungsklage. Dass sie die Pacht wegen des Nebenkosten-Streits einbehalten hat, bestätigt die Wirtin auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Eigentlich, so hatte sich der Richter vorstellen können, wäre nun die Räumungsklage vom Tisch. Denn die Pächterin sei ja ausgezogen. Es gebe zwar noch viel zu regeln, das könnte aber auch ohne Gerichtsurteil möglich sein. Kopfschütteln auf beiden Seiten, es geht juristisch weiter. Im Streit um die Bewirtung in der Kar- und Osterwoche kam es am Gründonnerstag weder zu einer Schlichtung noch zu einem Urteil. Am Donnerstag, 26. April, wird der Richter seine Entscheidung verkünden. Er deutete allerdings seine Auffassung an, die Wirtin, dürfe sich bis Ostermontag im Lokal aufhalten. Dem beugte sich nach Beratung die Klägerseite. Solange juristische Verfahren laufen, möchte sich der Vorsitzende des Schützenclubs, Jörg Friedrich, zu Einzelheiten nicht öffentlich äußern. Nur so viel: Eine weitere Bewirtung durch die Pächterin schließe der Verein aus.

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