Landau Brand in Flüchtlingsheim: Bewährung für Südpfälzer

Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass sich vor allem die lange Dauer zwischen der Erhebung der Anklage u
Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass sich vor allem die lange Dauer zwischen der Erhebung der Anklage und des Prozessbeginns strafmildernd ausgewirkt habe.

Nach einem Brandanschlag auf eine unbewohnte Flüchtlingsunterkunft in Herxheim (Kreis Südliche Weinstraße) hat das Landgericht Landau gestern zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein 25-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung, sein 35-jähriger Komplize bekam zwei Jahre. Der Vorsitzende Richter betonte, dass sich vor allem die lange Dauer zwischen Anklage und Prozessbeginn strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt habe.

Schaden von rund 250.000 Euro



Die beiden Männer hatten gestanden, eine geplante, aber noch nicht bewohnte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Dezember 2015 mit Benzin angezündet zu haben. Die Flammen sollen einen Schaden von rund 250.000 Euro verursacht haben. Videoaufnahmen einer Tankstellenkamera hatten die Ermittler auf die Spur der beiden Täter geführt. Sie wurden im April 2016 festgenommen, die Anklage erfolgte im November 2016. Die Ermittlungen hatten keine Hinweise darauf geliefert, dass die beiden Verurteilten der rechten Szene angehören. Sie gaben vor Gericht an, dass sie mit dem Brand ein Zeichen gegen den massiven Zustrom von Flüchtlingen setzen wollten.

In Ungewissheit gelebt



Der Vorsitzende Richter sagte bei der Urteilsbegründung, dass sich vor allem die lange Dauer zwischen der Erhebung der Anklage und des Prozessbeginns strafmildernd ausgewirkt habe, weil die beiden Männer während dieser Zeit in Ungewissheit über ihre Zukunft gelebt hätten. Er betonte, dass das kein Ruhmesblatt für die Justiz darstelle. Als Grund für die Verzögerung nannte er die Überlastung der Rechtsbehörden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 25-Jährigen eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren und für den 35-Jährigen unter Einbeziehung anderer Strafen eine von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten sich für Bewährungsstrafen ausgesprochen.

Keine Hinweise auf Zusammenhang



Wie berichtet, hatte es wenige Tage nach dem Feuer in der unbewohnten Erstaufnahmeeinrichtung auch in einem bewohnten Flüchtlingsheim in Herxheim gebrannt. Personen waren nicht verletzt worden. Die Ermittlungen hatten keine Hinweise auf einen Zusammenhang der beiden Brände ergeben. Die Ursache für das zweite Feuer konnte nicht geklärt werden. Die Brände in Herxheim hatten bundesweit für Reaktionen gesorgt, weil sie zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise passierten.

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