Kreis Germersheim Grüne wollen Bau der 2. Rheinbrücke bei Wörth verzögern

Reichen nach Ansicht der Karlsruher Grünen aus: Die beiden existierenden Rheinbrücken zur Südpfalz. Luftbild: Sandbiller
Reichen nach Ansicht der Karlsruher Grünen aus: Die beiden existierenden Rheinbrücken zur Südpfalz. Luftbild: Sandbiller

Vor dem Bau der 2. Rheinbrücke müssen einige Biotope an anderer Stelle neu geschaffen werden. Erst wenn sie von den gefährdeten Tier- und Pflanzenarten besiedelt sind, darf der Bau beginnen. Die Karlsruher Grünen wollen deshalb die Schaffung der Biotope verzögern. Der neu gewählte Karlsruher Gemeinderat wird darüber entscheiden.

Die Absicht wurde deutlich formuliert: „Grüne-Gemeinderatsfraktion will baldigen Baubeginn der 2. Rheinbrücke verhindern“, lautet die Überschrift über einer Pressemitteilung. Die Karlsruher Grünen wollen, dass die Stadt vorgezogene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf ihren Flächen nicht erlaubt, so lange die Klage der Stadt gegen die 2. Rheinbrücke noch läuft. Vorgezogene Maßnahmen sind meist die Schaffung oder Aufwertung von Biotopen. Erst wenn nachgewiesen wird, dass sie ihren Zweck erfüllen, darf mit dem Bau begonnen werden .

„Damit wollen wir den baldigen Baubeginn verhindern“, lässt sich Stadtrat Johannes Honné, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion, zitieren: „Das hält hoffentlich so lange, bis auch die Bundesregierung erkannt hat, dass im Zeichen des Klimawandels nicht der Neubau solch monströser Brücken mit Zerstörung wertvoller Grünflächen, sondern eine Verlagerung des Verkehrs von Auto und Lkw auf die Eisenbahn geboten ist.“ „Wir wollen sehr wohl die Naturschutzmaßnahmen realisieren, die in diesem Zusammenhang geplant sind, wie etwa die Renaturierung der Alb“, wird Stadträtin Renate Rastätter als naturschutzpolitische Sprecherin zitiert: „Aber das darf nicht dazu führen, dass die 2. Rheinbrücke dadurch früher gebaut werden kann.“

Laut dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg – der Minister gehört ebenfalls den Grünen an, befürwortet den Bau der 2. Rheinbrücke aber – gehören nahezu alle Flächen, auf denen die Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ausgeführt werden sollen, der Stadt Karlsruhe. Derzeit stehe das Regierungspräsidium Karlsruhe im Kontakt mit der Stadt, um diese Flächen zu kaufen. Der Gemeinderat wird darüber entscheiden, ob die Stadt diese Flächen an den Bund veräußert. Erst wenn klar ist, ob die Flächen veräußert werden, könne ein Termin zum Baubeginn genannt werden, so das Ministerium.

Die Stadt könnte einen Baubeginn hinauszögern, wenn sie die benötigten Flächen nicht veräußert, so das Ministerium. Ein Sofortvollzug könnte beim Gericht zwar beantragt werden, sei aber nicht zielführend, da alle Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen mit der unteren Umweltbehörde der Stadt abgestimmt und von ihr genehmigt werden müssen. Zudem soll auch eine Ausgleichsmaßnahme im Auftrag des Bundes vom Tiefbauamt der Stadt durchgeführt werden.

Wie lange würde dies einen Baubeginn verzögern? Das kann derzeit nicht abgeschätzt werden, so das Verkehrsministerium.

Kommentar: Schmutzige Tricks

Politisch und planerisch ist alles entschieden, das letzte Wort in Sachen 2. Rheinbrücke Wörth-Karlsruhe haben die Gerichte – sollte man meinen. Nein, das letzte Wort wollen die Karlsruher Grünen haben. Nach dem jahrelangen sogenannten Faktencheck – der im Planungsrecht nicht vorgesehen ist – greifen sie ein zweites Mal tief in die Trickkiste – so tief, dass sie sich die Hände schmutzig machen. Denn dass Kommunen trotz eindeutiger Rechtslage übergeordnete Behörden zur Enteignung zwingen, ist nicht nur unüblich weil Geldverschwendung. Vor allem wollen die Karlsruher Grünen ganz offen die Stadtverwaltung zum Werkzeug ihrer Politik machen. Das aber steht Gemeinderäten nicht zu: Sie sind keine unabhängigen Parlamente, sondern Organe der Selbstverwaltung.

Ansonsten bleibt es das Geheimnis der Karlsruher Grünen, welche wertvollen Grünflächen auf Karlsruher Gemarkung durch eine 2. Rheinbrücke zerstört würden: Dort führt die Trasse durchs Industriegebiet. Und wenn die Grünen wirklich im großen Stil Verkehr zwischen der Südpfalz und Karlsruhe auf die Schiene verlagern wollen, brauchen sie eine zweite Bahnbrücke. Der naturschutzrechtlich einzig mögliche Standort: Dort, wo auch die 2. Straßenbrücke hin soll. Für die Natur vor Ort macht das also keinen großen Unterschied.

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