Kreis Germersheim Germersheim: Feuerwehrhaus als „Dauerbaustelle“

Computer-Modell des geplanten Feuerwehrgerätehauses in Germersheim. Baubeginn ist wegen Vertragsstreitigkeiten wahrscheinlich er
Computer-Modell des geplanten Feuerwehrgerätehauses in Germersheim. Baubeginn ist wegen Vertragsstreitigkeiten wahrscheinlich erst im nächsten Jahr – ein Jahr später als geplant.

Wegen eines Vertragsstreits mit einem Planungsbüro verzögert sich der Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses in Germersheim um mindestens ein Jahr. Und die geplanten 8,3 Millionen Euro werden vermutlich auch nicht reichen.

Die eine Seite nennt es „konstruktive Gespräche“, die andere Seite befürchtet einen Rechtsstreit: Der Neubau des Germersheimer Feuerwehrgerätehauses an der Hexenbrücke kommt nicht vorwärts, weil es zwischen dem Architekturbüro BGC (Mannheim) und der Stadtverwaltung erhebliche Differenzen über den Vertrag für die Leistungsstufen 6 und 8 gibt. Dabei geht es um Ausschreibung der Aufträge und Bauüberwachung.

Arbeitsgemeinschaft sollte alle Leistungen erfüllen

Die Stadt habe den Vertrag für nicht gültig erklärt, nachdem BGC eine Aufsplittung der Leistungen verlangt habe, sagte der Germersheimer Baudezernent Sascha Hofmann (parteilos) auf Nachfrage. Und erklärt: Der Wettbewerb für das Feuerwehrgerätehaus war für eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ausgeschrieben, die alle Leistungsstufen erfüllt. Sieger des europaweiten Wettbewerbes war die ARGE Steimle Architekten/BGC. Steimle Architekten habe seinen Anteil der ARGE, die komplette Planung (Leistungsphase 1 bis 5) erbracht. Hofmann: „Die fertigen Pläne liegen schon eine Weile in der Schublade.“ Mit Teil zwei der ARGE, dem Anteil von BGC Architekten, gebe es aber Schwierigkeiten. BGC habe Nachforderungen gestellt und auch den kompletten ARGE-Auftrag in zwei Einzelaufträge teilen wollen, so Hofmann.

Stadt gegen Zweiteilung des kompletten ARGE-Auftrags

Das sei für die Stadt aber nicht akzeptabel, habe schon sein Vorgänger Norbert König am Jahresende 2017 vor seinem Ausscheiden festgestellt. Und recht gehabt. Er habe zwar das Problem in seine Amtszeit übernehmen müssen, so Hofmann, doch die Entscheidung seines Vorgängers sei für ihn nachvollziehbar und richtig gewesen. Unabhängig von einzelnen Nachforderungen gebe es zwei Probleme, so der Baudezernent. Erstens sei der Auftrag für eine ARGE ausgeschrieben gewesen. Wenn er jetzt geändert werde, sei wettbewerbsrechtlicher Ärger zu befürchten. Zweitens, und wichtiger, habe die Stadt bewusst für eine ARGE ausgeschrieben, weil sei einen einzigen Vertragspartner für alle Verhandlungen – eventuell auch Reklamationen und Regress – haben wollte. Anfang des Jahres, nachdem die Teilung des Vertrages abgelehnt worden war, habe Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) den Vertrag für „nicht vorhanden“ erklärt. Hofmann betont, dass die Steimle-Planung absolut in Ordnung sei, und man gerne mit Steimle-Architekten weitermachen möchte – nur mit einem anderen Partner in der ARGE. Ob letztlich BGC damit einverstanden ist, ist laut Hofmann offen. Die Stadt habe BGC ein Angebot zum Ausstieg aus dem Vertrag gemacht verbunden mit „einer gewissen Summe“ als Entschädigung für bisher entstandene Kosten. Von BGC liege bisher noch keine Antwort vor. Um aber für alle Eventualitäten gewappnet zu sein, habe man sich die Dienste eines renommierten Fachanwaltes für Baurecht gesichert.

Hoffen auf außergerichtliche Einigung 

BGC geht davon aus, dass „die Angelegenheit demnächst eine interessengerechte Erledigung finden soll“. Das schreibt Geschäftsführerin Karin Scheferhoff in der Antwort auf eine Anfrage der RHEINPFALZ. Geschilderte Differenzen könne man nicht bestätigen. „Wir haben uns bei der Durchführung von uns geleisteter und von der Stadt Germersheim entgegengenommener Arbeit pflichtgemäß verhalten.“ Baudezernent Hofmann geht davon aus, mit dem Bau des 8,3-Millionen-Projektes im nächsten Frühjahr beginnen zu können – wenn mit BGC eine Lösung gefunden wird. Wenn die Auseinandersetzung um den Vertrag vor Gericht führt, wird aber auch dieser Zeitplan über den Haufen geworfen.

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