Kreis Germersheim Beleidigung „Scheiß Schwarzer“ bleibt ungeklärt

Die beleidigenden Worte „Scheiß Schwarzer“ konnten nicht erwiesen werden. Aber der angeblich so betitelte 47-Jährige aus Hagenbach musste sich jetzt wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht verantworten. Denn er hatte den Produktionsleiter seiner ehemaligen Firma wegen eben dieser Beleidigung angezeigt.

Wegen dieser Anzeige ließ die Firma im Hagenbacher Gewerbegebiet außerdem der ordentlichen Kündigung gleich noch die außerordentliche Kündigung folgen. Vor dem Arbeitsgericht haben sich die Parteien bereits durch einen Vergleich geeinigt. Die Kündigungen mussten zurückgenommen werden. Der Arbeitsvertrag wurde aufgehoben. Nun ging es noch um das Strafverfahren wegen des Vergehens der falschen Verdächtigung. Es kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren und Geldstrafe geahndet werden. Die Hauptverhandlung indes warf ein Schlaglicht auf Gepflogenheiten in der Firma. Am 8. August 2018 fand der Angeklagte die Kündigung in seinem Briefkasten. Bis dahin war er krankgeschrieben und hatte gerade in der Firma angerufen, dass er die Arbeit wieder aufnehmen könne. Als er sich in der Umkleidekabine umziehen wollte, habe ihm der Produktionsleiter mitgeteilt „was machst du hier, du bist gekündigt“. Auch die beleidigenden Worte seien gefallen. Schließlich sei ein Kollege beauftragt worden, den 47-Jährigen aus der Firma hinauszubegleiten. Der habe ihn nicht mehr aus den Augen gelassen, bis er seine Arbeitsutensilien abgegeben und das Werksgelände verlassen habe. 2002 war der Angeklagte aus dem Sudan nach Deutschland gekommen. Er hat in Karlsruhe Vermessungstechnik studiert und wurde nach zwei Jahren Leiharbeit in der Hagenbacher Firma 2013 fest angestellt. Die ordentliche Kündigung nach fünf Jahren erkläre er sich wegen seiner Krankheit, derentwegen er im Sommer 2018 dreimal krankgeschrieben worden war. Außerdem sei er zu 60 Prozent schwerbehindert, sagte der Angeklagte. Eigentlich sei der Geschäftsführer immer mit ihm zufrieden gewesen, merkte der 47-Jährige an. Doch an jenem Augusttag habe er ihm nicht geholfen. Deshalb sei er noch am selben Tag zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Es habe ihm gereicht. Seit der Produktionsleiter 2016 in die Firma kam, seien ihm Überstunden gestrichen worden. Bei Lohnerhöhungen sei er übergangen worden und Urlaub sei nicht genehmigt worden. Zudem habe der Produktionsleiter angekündigt, wenn der Angeklagte noch mal krank mache, werde er gekündigt. Er habe ihn nicht beleidigt, verwahrte sich der Hauptzeuge. „Wir haben einen hohen Ausländeranteil, so etwas mache ich nicht“. Zwei weitere Zeugen wollten ebenfalls keine Beleidigung gehört haben. Das Gericht stellte am Ende das Verfahren gegen den 47-Jährigen ein. Die Vorwürfe konnten nicht eindeutig nachgewiesen werden, ein Ohrenzeuge verwickelte sich in Widersprüche. Ein weiterer Grund für die Verfahrenseinstellung war, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Als Auflage muss er 750 Euro an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege zahlen.

x