Kusel Versuchter Totschlag: Angeklagter kann sich an nichts erinnern

Wegen versuchten Totschlags muss sich seit Dienstag ein 54-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Oberes Glantal vor dem Landgericht Zweibrücken verantworten. Er soll einen Bekannten mit einem Messer verletzt haben.

Staatsanwältin Kristina Goldmann legt dem Angeklagten zur Last, am Abend des 23. September 2018 einen Bekannten von hinten in dessen Wohnung angegriffen zu haben. Er habe ein auf dem Tisch liegendes Messer ergriffen, sich hinter den Geschädigten gestellt, mit der linken Hand die Stirn seines Opfers nach hinten gedrückt und ihm mit der rechten Hand ein Messer von der einen Seite bis zur anderen Seite über den Hals gezogen.

Stark blutende, lange Schnittverletzung

Die Männer kennen sich schon länger und treffen sich öfter in ihren Wohnungen, um gemeinsam Alkohol zu trinken. Auslöser für die Attacke war offenbar eine Diskussion, bei der die Beteiligten verschiedene politische Ansichten vertraten.

Der Geschädigte erlitt bei dem Angriff eine 20 Zentimeter lange Schnittverletzung, die stark pulsierend blutete. Die Hautdurchtrennung des Zeugen habe chirurgisch versorgt werden müssen.

Der Angeklagte soll die Tat unter Alkoholeinfluss ausgeführt und anschließend aus der Wohnung geflüchtet sein. Der Angeklagte wurde noch in derselben Nacht in seiner Wohnung festgenommen. Bei der Festnahme stellten die Polizeibeamten blutverschmierte Kleidung aus seiner Waschmaschine sicher. Eine bei ihm gegen 1.50 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Alkoholkonzentration von 2,67 Promille. Die Staatsanwältin räumte in ihrer Anklageschrift ein, dass man aufgrund des hohen Alkoholisierungsgrades von einer Einschränkung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ausgehen kann.

Seit der Scheidung viel Alkohol

Leise und zögerlich beantwortete der Mann die Fragen der Kammer zu seinem bisherigen Werdegang über eine Dolmetscherin. Geboren in Kasachstan, wanderte er zusammen mit seiner Familie im Jahr 2000 in Deutschland ein.

Zunächst verlief alles nach Plan. Dann wurde ihm aber seine Alkoholabhängigkeit zum Verhängnis. Dies räumte er auch vor Gericht ein. 2008 wurde er von seiner Ehefrau geschieden. Seitdem lebt er alleine und trinkt regelmäßig viel Alkohol. In der Woche vor der Bluttat hatte er Urlaub und trank noch mehr als sonst.

„Alles war mit Blut verschmiert“

Mit widersprüchlichen Angaben über sein Erinnerungsvermögen am Tattag stellte er die Kammer vor eine harte Geduldsprobe. Ob er an diesem Tag vor seinem Besuch an einer Tankstelle Alkohol eingekauft habe, konnte er nicht mehr sicher sagen. „Normalerweise mache ich das so.“ Sein Erinnerungsvermögen setzte angeblich erst unmittelbar nach der Bluttat ein. „Mein Bekannter hat sich den Hals zugedrückt, und alles war mit Blut verschmiert.“ An einen vorangegangenen Streit konnte er sich nicht mehr erinnern. „Wir haben nur Alkohol getrunken.“ An die getrunkene Menge konnte er sich ebenfalls nicht mehr erinnern. Auf die konkrete Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas: „Haben sie versucht, ihn zu töten“, antwortete er: „Ich weiß es nicht, ich kann mich nicht erinnern.“ Ebenso wenig konnte er sich den Tathergang erklären.

Das Verfahren wird am 25. März fortgesetzt.

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