Kusel Pakete weg: 2000 Euro Geldstrafe

Am Ende stand dann doch noch eine Art Geständnis – und eine merklich mildere Strafe als ursprünglich vorgesehen: Wegen Unterschlagung hat der Strafrichter am Amtsgericht Landstuhl gestern einen Kurierdienst-Subunternehmer zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts zwei Warensendungen an Empfänger in Waldmohr unterschlagen.

„Der Zeuge müsste ihnen eigentlich danken, dass sie die Notbremse gezogen haben“, kommentierte der Vorsitzende nach Prozess-Ende das Vorgehen der Verteidigerin. Die Anwältin hatte umgehend reagiert, als sich ein Mitarbeiter des Angeklagten schon fast um Kopf und Kragen geredet hatte. Die Anwältin bat um Sitzungsunterbrechung und führte ihren Mandanten nach draußen. Nach kurzer Beratung war nur noch die Höhe der Geldstrafe Thema, nicht mehr die Schuldfrage selbst. Wohl guten Willens, seinem Arbeitgeber im Zeugenstand einen Gefallen zu tun, wollte plötzlich der Mitarbeiter des Angeklagten eines der Päckchen übergeben haben. Das aber stand so gar nicht im Einklang mit dem Sachverhalt, wie ihn der Angeklagte nur kurze Zeit nach dem Vorfall gegenüber der Polizei geschildert hatte. Da war nämlich noch klar die Rede davon, er selbst habe ein Päckchen einem „älteren Mann mit Glatze“ übergeben, der ihn vorm Haus angesprochen und sich als Familienmitglied der Empfängerin ausgegeben, den Empfang auch per Unterschrift quittiert habe. Die in Waldmohr lebende Frau hatte im April vergangenen Jahres eine Warensendung erwartet, die allerdings nie angekommen ist – ebenso wenig wie ein Satz Reifen, der an einen Automobilfachbetrieb im Waldmohrer Gewerbegebiet geschickt worden war. Beide Empfänger warteten und warteten, reklamierten schließlich die ausbleibende Sendung – und wurden auf den bundesweit agierenden Paketdienst verwiesen. Der wiederum hakte bei seinem Subunternehmer nach, was denn da los sei. Nachdem sich die Angelegenheit nicht gleich lückenlos klären ließ, stellte der Groß-Paketdienst dem Mann die Ware in Rechnung und entschädigte die bis dato leer ausgegangenen Kunden. Schaden war somit eigentlich keiner entstanden. Allerdings stand im Raum, dass der Paketlieferant die Päckchen beiseite geschafft haben könnte. Nach Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft war der Strafrichter zu genau dieser Überzeugung gelangt. Da der Beschuldigte gerichtlich nie in Erscheinung getreten ist, wollte das Gericht den Fall von Unterschlagung mit einem Strafbefehl erledigen. Gegen das schriftlich ergangene Urteil, das als Folge des Schuldspruchs eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 75 Euro – also 3375 Euro – vorsah, hatte der Mann Einspruch eingelegt. Nein, er sei völlig unschuldig, hatte der in Homburg beheimatete Kurierdienst-Unternehmer gleich zu Beginn der Hauptverhandlung behauptet. Er habe den Satz Reifen sehr wohl in Waldmohr angeliefert. Da aber die Belegschaft gerade in der Mittagspause gewesen sei, habe er die Sendung bei der Firma nebenan – wie für solche Fälle vereinbart – abgegeben. Dort wie im Falle der auf ein Päckchen Kosmetik-Artikel wartenden Frau habe ein ihm Unbekannter die Pakete angenommen. Mit den Aussagen dreier Zeugen kamen eher weitere Widersprüche denn Klarheit auf. Als erwähnter Zeuge in Richtung Falschaussage steuerte, griff die Anwältin ein. Kurz darauf beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch auf die Höhe der Strafe. „Lohn“ dafür: Der Richter reduzierte die Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 75 Euro auf 40 zu je 50 Euro.

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