Kusel Kusel: Traktorunfall kommt vor Gericht

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Der tödliche Traktorunfall der Straußjugend Nanzweiler kommt vor das Kuseler Amtsgericht. Ein 42-Jähriger muss sich am 19. Februar wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er hatte im September 2017 den Traktor gesteuert, auf dessen Anhänger die jungen Leute saßen. Der Hänger war in Glan-Münchweiler umgekippt. Mehrere Mitfahrer waren teils schwer verletzt worden, ein 23-Jähriger zwei Wochen später gestorben.

Wohin mit all den Menschen, die den Prozess verfolgen möchten? Der für Strafsachen zuständige Richter am Amtsgericht, Klaus Wirbel, macht sich Wochen vor dem Verhandlungstermin seine Gedanken. Es sei wohl mit einem Andrang zu rechnen, der die Kapazitäten in Saal eins des Kuseler Gerichts sprengt. Überschaubar ist indes die Zahl der Prozessbeteiligten: Verhandelt wird vor einem Einzelrichter, es gibt nur einen Angeklagten. Auch die Zahl der Zeugen ist vergleichsweise gering. Sechs sollen in der Verhandlung gehört werden, wie der Richter am Freitag mitteilte. Und: Bislang liege kein Antrag auf Zulassung einer Nebenklage vor. Die Eltern des tödlich verunglückten Mannes seien zwar anwaltlich vertreten. Bis dato aber hätten sie nicht die Absicht erklärt, in der Hauptverhandlung als Nebenkläger auftreten zu wollen.

Im Kreisel hatte sich das Unglück ereignet

Der 23-jährige war am 24. September 2017 gestorben – an den Folgen des tragischen Unglücks, das sich am Nachmittag des 9. September 2017 ereignet hatte. An jenem Nachmittag war die Straußjugend aus Nanzweiler unterwegs, um für die eine Woche später anberaumte Kerwe zu werben. Solche Fahrten sind in der Westpfalz nichts Außergewöhnliches. Im Kreisel am Ortsrand von Glan-Münchweiler war es passiert: Das Gespann war, vom Ortsteil Bettenhausen her kommend, in den Kreisel eingefahren. Dabei war der Anhänger – möglicherweise durch einseitige Belastung – bei der Kurvenfahrt umgekippt. 27 junge Leute waren bei dem Unglück verletzt worden, einige nur leicht, andere schwer, sogar sehr schwer. Als schwer bis lebensbedrohlich wurden die Verletzungen von fünf Mitfahrern eingestuft. Darunter war der 23-Jährige, der zwei Wochen später starb. Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern nach der Obduktion mitgeteilt hatte, verstarb der junge Mann an einer Folgeerkrankung, die ohne den Unfall nicht aufgetreten wäre.

Nicht geeignet für die Beförderung von Personen

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatten letztlich ergeben, dass das Gespann „für eine Personenbeförderung im öffentlichen Straßenverkehr nicht geeignet“ war. Die Strafverfolgungsbehörde hatte in dem Zusammenhang betont, dass es sich bei dem Ausflug mit dem Traktor nicht um eine so genannte Brauchtumsfahrt gehandelt habe. Als solche seien Personenfahrten auf Anhängern etwa bei Kerweumzügen innerhalb von Orten anzusehen. Bei Brauchtumsfahrten gelten in Ausnahmefällen gelockerte Vorschriften. Die Ermittlungen hätten auch ergeben, „dass das Gespann aus Traktor und Anhänger auch bei vorsichtigem Fahrverhalten nicht dazu geeignet war, Personen im öffentlichen Straßenverkehr zu befördern“. Kurz gesagt: Die Fahrt hätte nicht unternommen werden dürfen.

Fahrer des Traktors mutmaßlich verantwortlich

In strafrechtlicher Hinsicht verantworten muss sich nun allein der 42 Jahre alte Fahrer des Traktors. Da nicht um eine Genehmigung für die Fahrt ersucht worden und mithin auch keine solche erteilt worden sei, seien keine anderen Verantwortlichen auszumachen. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Personen auf dem Anhänger falsch verhalten hätten.

Verantwortung auch für Körperverletzungen

Wie Richter Wirbel auf Anfrage weiter mitteilt, muss sich der Mann neben dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung auch wegen der fahrlässigen Körperverletzung in einer Vielzahl von Fällen verantworten. Übrigens: Die Ermittlungen haben laut Richter und Staatsanwaltschaft ergeben, dass der Traktorfahrer während der Fahrt nicht unter dem Einfluss von Rauschmitteln gestanden hat. Er habe an jenem Samstag weder Alkohol getrunken noch Drogen genommen. Die Hauptverhandlung ist für Dienstag, 19. Februar, 9.30 Uhr, in Saal eins des Gerichts anberaumt.

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