Kusel „Höllenfahrt“ kommt teuer zu stehen

Mit etwas Verspätung kam die Einsicht: „War ’ne blöde Idee“, räumte der 35-Jährige vor dem Kuseler Strafrichter ein. Tatsächlich war der Gedanke, mit dem Auto der Lebensgefährtin mal eben eine Spritztour zu machen, nicht gerade wohlüberlegt. Die „Höllenfahrt“, wie sie ein Zeuge bezeichnete, kommt den 35-Jährigen teuer zu stehen. Eine Bewährungsstrafe und ein Berg von Zahlungsverpflichtungen sind die Folgen seiner Alkohol-Fahrt.

Die Männer der Verbandsgemeinde-Werke, die da am Mühlbacher Straßenrand ihrer Arbeit nachgingen, haben sicherlich schon einiges gesehen. Doch dass ein verbeultes und zerkratztes Autos vorbeirauscht, durchdringende Schleifgeräusche ertönen, weil ein Reifen längst sein Leben ausgehaucht hat, das war neu. Ehe das Wrack Anfang September vergangenen Jahres am helllichten Tag durch Mühlbach schlitterte, war es in Rammelsbach schon an einem Holzstoß entlanggeschrammt und an einer Gartenmauer hängengeblieben. Minuten später war schon ein Ordnungshüter zur Stelle. Unschwer konnte er der Spur folgen; der Wagen war inzwischen von seinem Schlingerkurs abgekommen. Richtung Potzberg hing er im Wiesengrund neben dem Feldweg fest. Der Mann vom Ordnungsamt sah noch einen Insassen wegrennen, der andere lag im Gelände. Wie sich allerdings schnell zeigte, fehlte ihm nicht viel – zumindest aus medizinischer Sicht. Hingegen hatte er Orientierung, Gleichgewichtssinn und Anstand vorübergehend völlig verloren. Den Helfer raunzte er übel an. „Was soll ich denn dazu sagen? Ich weiß doch gar nix mehr“, lautete die Einlassung, mit der der Bruchpilot vorm Strafrichter am Amtsgericht aufwartete. Er wisse nur noch, wie er irgendwann „blutüberströmt und mit blauem Auge“ bei der Polizei gesessen habe. Dort war ein Aderlass fällig; längst war nämlich ruchbar geworden, dass der Unfallfahrer sturzbetrunken war. Dies bestätigte das Resultat der Blutprobe: stolze 2,45 Promille. Die Verletzungen rührten übrigens daher, dass der Mann unweit des feststeckenden Autos ins Gebüsch gepurzelt war. Dort blieb er liegen, bis ihn Polizisten aus den Hecken hievten. „Das war eine Höllenfahrt für mich“, schilderte vor Gericht der damalige Beifahrer die Tour, die von beider Wohnort im Oberen Glantal zur Kreisstadt und schließlich zum Potzberg geführt hatte. Inständiges Bitten, doch zu stoppen, habe der Fahrer in seinem Rausch völlig ignoriert, behauptete der Kumpel. „Warum sind sie überhaupt eingestiegen?“, wollte der Richter wissen. Der Kumpel habe angerufen, gesagt, er habe ein neues Auto, man könne doch mal eine Spritztour unternehmen. Dass der Kumpel vor lauter Alkohol nicht mehr richtig Herr seiner Sinne war, will der Beifahrer überhaupt nicht bemerkt haben. Bemerkt hat offenbar auch die Halterin des Autos nicht, dass ihr Wertester den Schlüssel stibitzt und sich des erst angeschafften Wagens bemächtigt hatte, als sie selbst mit dem Broterwerb für die vierköpfige Familie beschäftigt war. Der Angeklagte hatte zugegeben, das Auto vor der Arbeitsstelle der Lebensgefährtin entwendet zu haben. Als die Frau das Fahrzeug wieder zu Gesicht bekam, dürfte sie wenig erfreut gewesen sein: Rund 11.000 Euro Schaden hat die „Spritztour“ am Wagen verursacht. Da fielen die Kosten für Gartenmauer und Holzstapel kaum ins Gewicht. Der Mann hat nach eigenem Bekunden aus der Sache gelernt. Umgehend habe er einen Alkoholentzug angetreten und seither keinen Tropfen mehr getrunken. Das gab auch Pluspunkte beim Strafmaß – wegen des Daseins in geordneten Familienverhältnissen war es gar keine Frage, dass die Haft zur Bewährung ausgesetzt wird. Dass es mit Geldstrafe aber nicht getan war, hing mit der Vorbelastung des Mannes zusammen. Wenige Tage vor der halsbrecherischen Tour war er zuletzt verurteilt worden. Ebenfalls wegen Fahrens ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss.

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