Kusel Hilfeleistungen für Hochbetagte

Der Kreis wird in Kürze eine Stelle für eine „berufserfahrene Pflegefachkraft“ ausschreiben. Diese soll zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren dafür Sorge tragen, dass Bürger ab 80 Jahren durch zusätzliche Hilfe- und Koordinationsleistungen abseits von Pflege länger zu Hause wohnen können. Das Projekt trägt den Arbeitstitel „Gemeindeschwester“, soll aber, wenn jemandem etwas Passenderes einfällt, umbenannt werden.

Das Angebot richtet sich an Hochbetagte, die noch selbstständig zu Hause wohnen und noch nicht pflegebedürftig sind. Die neue Mitarbeiterin der Verwaltung soll als Ansprechpartnerin zur Verfügung stehen, wenn die Hochbetagten Hilfe benötigen, die nichts mit Pflege zu tun hat, die womöglich sogar ambulante oder stationäre Pflege für einen gewissen Zeitraum noch unnötig macht. Das kann, wie gestern im Kreisausschuss aufgezählt, beispielsweise bei der Versorgung mit Lebensmitteln liegen, aber auch in der Unterstützung bei Arzt- oder Behördengängen. Der Kreis hatte sich beim Land für das damalige Modellprojekt „Gemeindeschwester plus“ beworben, mit dem solche Dienstleistungen vor allem im ländlichen Raum gefördert werden, war aber nicht zum Zug gekommen. Daraufhin hatten sich vor allem die Freien Wähler und ihr Kandidat Helge Schwab im und nach dem Landratswahlkampf stark dafür gemacht, auf Kreisebene ein eigenes Programm dieser Art aufzulegen – wenn auch in etwas abgespeckter Form. Der Kreistag hatte diesen Vorstoß für gut befunden, die Verwaltung Mittel in den aktuellen Haushaltsplan eingestellt, um für den Start eine Mitarbeiterin beschäftigen zu können. Da inzwischen die Genehmigung der Aufsichtsdirektion ADD vorliege, könne der Kreis das Projekt nun in Angriff nehmen, sagte Landrat Otto Rubly gestern. Das Projekt „Gemeindeschwester“ soll ausdrücklich nicht auf Pflege ausgerichtet sein, sondern unterstützende Leistungen in der Vorstufe der Pflegebedürftigkeit bieten. Erste Aufgabe der neuen Mitarbeiterin sei es, sich zu vernetzen, um den hilfesuchenden Senioren ab 80 Jahren entsprechende Angebote zu vermitteln. Die „Gemeindeschwester“ soll zwar aktiv unter den 4600 Kreisbewohnern dieser Altersklasse für ihre Dienste werben; sie wird aber nicht ohne Anforderung bei diesen Menschen vorstellig werden. Es sollen auch keine Parallelstrukturen zu den vorhandenen Sozialstationen oder privaten Pflegediensten aufgebaut werden. Es soll ein rein ergänzendes Angebot sein, damit die Betreffenden länger eigenständig und ohne kostenträchtige Pflege zu Hause wohnen können. Eben weil die „Gemeindeschwester“ nicht für pflegende Leistungen zuständig ist, störten sich mehrere Ausschussmitglieder am Begriff „Gemeindeschwester“; denn mit „Schwester“ werde vielfach jemand gleichgesetzt, der pflegende Tätigkeiten ausübt. Folglich könnte das bei den Adressaten falsch ankommen. Rubly betonte, dieses Problems sei man sich von Anfang an bewusst gewesen. Gleichwohl habe man bis heute keinen besseren, passenderen Begriff für dieses Projekt gefunden. Deshalb starte man einstweilen mit diesem Arbeitsbegriff und in der Hoffnung, dass bis zur Umsetzung doch noch jemand eine bessere Idee habe. „Uns geht hier jetzt Inhalt vor Bezeichnung.“

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