Rheinpfalz Handelsriese unterliegt erneut

Nur eine gute halbe Stunde dauerte die mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern. Dann verkündete die Richterin ihr Urteil: Das Management von Globus ist ein weiteres Mal mit seiner Absicht unterlegen, ein Mitglied des Betriebsrats am Standort Kaiserslautern fristlos zu kündigen. Diesmal gewann der stellvertretende Vorsitzende seinen Prozess.

Bereits seit März 2017 hängt bei Globus in Kaiserslautern offenbar der Haussegen schief. Damals versuchte die Geschäftsleitung, die langjährige Vorsitzende des Betriebsrats mit einer fristlosen Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis zu entfernen. Diesen Prozess, der ein erhebliches öffentliches Echo fand, hat die Frau mit der rechtlichen Unterstützung ihrer Gewerkschaft in zwei Instanzen gewonnen (wir berichteten mehrfach). In der Zwischenzeit legte die Globus-Geschäftsführung nach, sowohl gegen die amtierende Vorsitzende des Betriebsrats als auch gegen ihren Stellvertreter. Jetzt ging es um die Teilnahme der beiden Gewerkschafter an einem mehrtägigen Seminar, für das beide von ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt wurden. Der Vorwurf: Am letzten Tag des Seminars, einem Freitag, habe die Veranstaltung bereits gegen 14.30 Uhr geendet und die beiden Arbeitnehmer seien nach Hause gegangen, obwohl ihre „reguläre Arbeitszeit“ noch nicht zu Ende war. Die betroffenen Betriebsräte machten dagegen geltend, dass es für die Teilnahme an solchen Seminaren „eine eindeutige gesetzliche Regelung“ gebe. Diese sehe „eine pauschale Freistellung der Arbeitnehmer“ für die Dauer der Veranstaltung vor, unabhängig von der täglich zu leistenden Arbeitszeit. Bereits Anfang März machte sich das Arbeitsgericht diese Ansicht im Fall der Betriebsratsvorsitzenden zu eigen. Am Mittwoch kam die dreiköpfige Kammer bei der Klage gegen ihren Stellvertreter zum gleichen Urteil: Es habe „auf keinen Fall in der Absicht des Beschuldigten gelegen, seinen Arbeitgeber um die fragliche Arbeitszeit zu betrügen“, sagte die Vorsitzende in ihrer kurzen mündlichen Urteilsbegründung.

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