Kusel Dunzweiler: Ortsgemeinde zeigt Saar-Minister wegen Windrädern an

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Der saarländische Umweltminister Reinhold Jost (SPD) hätte nach Meinung von Rechtsanwalt Michael Elicker die fünf Windräder auf dem Höcherberg nicht genehmigen dürfen. Elicker erstattet deshalb im Namen der Ortsgemeinde Dunzweiler Strafanzeige gegen den Minister sowie dessen Vorgängerin Anke Rehlinger, Mitarbeiter der Juwi Energieprojekte GmbH, Wörrstadt, und eine Mitarbeiterin der Abo Wind AG, Wiesbaden, wegen des Verdachts der Vorteilsannahme und Bestechlichkeit beziehungsweise Vorteilsgewährung und Bestechung. Dies teilte Elicker bei einer Pressekonferenz mit.

Die Gemeinde Dunzweiler hat wie die Bürgerinitiative Windkraft Lautenbach (Bigwil), der Naturschutzbund Bexbach und die Fachklinik Münchwies gegen die fünf auf dem Höcherberg geplanten Windkrafträder Widerspruch eingelegt (DIE RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Elicker begründete die Anzeige damit, dass ein Strafbestand vorliege, wenn Amtshandlungen illegal seien, wenn Genehmigungen nicht hätten erteilt werden dürfen. Diese Sachlage sah er bei der Genehmigung der Windräder kurz vor Jahresende gegeben. Daniel Hoffmann, ein Mitarbeiter des Umweltministeriums, der angeblich Beweise für die „Mauscheleien“ in seinem Ministerium vorlegen könne, war zur Pressekonferenz eingeladen. Aus persönlichen Gründen habe der Informant kurzfristig abgesagt, erklärte der Sprecher der Bigwil, Michael Marx. Hoffmann sei jedoch bereit, seine Aussage eidesstattlich vor Gericht zu machen. Nach Angaben Hoffmanns tagte am 16. Dezember 2016 die Lenkungsgruppe Windkraft mit Vertretern des Wirtschafts- und des Umweltministeriums sowie des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutze (Lua), einer Unterbehörde des Umweltministeriums, die auch Windräder genehmigt. Hoffmann, der als Protokollführer fungierte, hielt fest, dass in diesem Jahr die Genehmigung für Windräder kaum noch erteilt werden könne: Noch liefen die Widerspruchsfristen, und die Umweltverträglichkeit sei nicht komplett geprüft. Doch am 30. Dezember 2016 wurde, wie berichtet, die Genehmigung für die Windräder „mit sofortiger Wirkung“ erteilt. Das Protokoll von Hoffmann aber sei verschwunden und durch eine andere Fassung ersetzt worden. Dieses neue Protokoll fertigte laut Elicker eine Mitarbeiterin des Umweltministers an. Die letzte Änderung datiert auf den 7. Februar 2017. Auch wenn es nichts Ungewöhnliches sei, dass Protokolle, die „missverständlich formuliert“ seien, durch Vorgesetzte geändert würden, wie Elicker wusste, gewinnt die Sache in seinen Augen dadurch Brisanz, dass die „Kerninhalte der Sitzung verändert wurden“. Außerdem hat der Anwalt erfahren, dass Hoffmann am Montag vom Ministerium die Entlassung angekündigt und sein E-Mail-Konto gesperrt worden ist. Elicker wirft dem Umweltministerium weiter vor, dass in dem Widerspruchsverfahren lediglich die Belange der Bundeswehr geprüft worden seien. Diese hatte zunächst Einspruch eingelegt, weil sie ihr besonderes Radar- und Anflugssimulierungssystem, die sogenannten Polygone, durch die Windräder gefährdet sah. Aufgrund der Vereinbarung mit dem Windrad-Betreiber Juwi, der anbot, auf die geplanten Windkraftanlagen bei Queidersbach und Weselberg Nord zu verzichten, stimmte die Bundeswehr dem Standort Höcherberg im Dezember schließlich doch noch zu. Die Widersprüche der Gemeinden Dunzweiler und Breitenbach aber seien wie die der Bigwil, des Nabu Bexbach und der Fachklinik abgebügelt worden. Der Anwalt sieht hier die Gefahr der Rechtsbeugung gegeben. Als „nicht planungsrelevant“ stufe das Lua weiterhin die hohe Anzahl der von Bürgern gemeldeten Rotmilane ein. Dem Amt diene als Grundlage lediglich das Gutachten eines Instituts, das vornehmlich Aufträge von Juwi erhalte, wie eine Referenzliste, „die jetzt von der Internetseite gelöscht wurde“, zeige. Das Lua nehme also in Kauf, „dass Rotmilane, Fledermäuse und Wildkatzen Schaden nehmen oder die Gegend verlassen“, sagte Elicker.

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