Pirmasens RHEINPFALZ Plus Artikel Zwei Jahre Haft, weil Mann einer 16-Jährigen in die Hose fasste

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Wegen sexueller Nötigung verurteilte das Jugendschöffengericht Pirmasens am Mittwoch einen 29-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren – ohne Bewährung. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Mann Ende Juli vergangenen Jahres einem damals 16-jährigen Mädchen in die Hose gefasst hatte. Der Angeklagte unterstellte dem Mädchen, ein „doppeltes Spiel“ getrieben zu haben.

Am Tatabend war die 16-Jährige mit Freunden in der Nähe des Bahnhofs in Waldfischbach-Burgalben unterwegs. Vor einer Bar habe der Angeklagte das Mädchen angesprochen, er wolle mit ihr allein reden, berichteten ihre Begleiter. Er habe sich an ihrem Arm eingehakt und sie seien in Richtung des dortigen Tunnels gelaufen. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagte die heute 17-Jährige vor Gericht. Sie habe gemeint, ihre Freunde würden hinter ihnen mitlaufen. Aber die seien stehen geblieben. Am Beginn des Tunnels habe sie an der Wand gestanden, der Mann vor ihr. Was dann genau geschah und in welcher Reihenfolge, war etwas diffus in den Schilderungen.

Ein 19-Jähriger sagte aus, die Hand des Mannes sei in der Hose des Mädchens gewesen. Dieses gab aber an, es sei ihm gelungen, die Hand des Mannes „wegzudrücken“. Der Mann habe sein Geschlechtsteil herausgeholt und gefordert, sie solle es anfassen und ihn befriedigen. Sie habe „Nein“ gesagt und einen Bekannten gerufen, der gerade in Sichtweite kam, berichtete die 17-Jährige. Der 19-Jährige habe darauf bestanden, dass alle zurück Richtung Bar laufen. Sie sei geschockt gewesen und habe geweint, sagte die Zeugin. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass so etwas passiert“, bekannte sie. Und sie wäre nicht mit dem Mann mitgegangen, den sie vom Sehen kannte, wenn die anderen nicht mitgelaufen wären.

Andere Version des Angeklagten

Hingegen behauptete der Angeklagte über seinen Verteidiger, die 16-Jährige habe ihm zugezwinkert, er solle mit ihr mitgehen zum Tunnel. Dort habe sie „auf der Stelle mit ihm Sex haben wollen“. Und sie habe ihn angefasst. Als der Zeuge hinzugekommen sei, habe sie davon Abstand genommen und „ein doppeltes Spiel gespielt“. Sein Mandant habe das Mädchen nach Statur und Aussehen „für mindestens 20 Jahre alt gehalten“, gab der Verteidiger weiter an.

Gericht und Staatsanwaltschaft waren dagegen davon überzeugt, dass die Initiative vom Angeklagten ausgegangen war. Sie sahen in den Aussagen der Zeugen „keine wesentlichen Widersprüche und keine Belastungstendenzen“. Bedenklich wäre es eher gewesen, wenn die Aussagen in den Details identisch gewesen wären, sagte die Richterin. Staatsanwalt Patrick Langendörfer hielt dem zwölf Jahre älteren Angeklagten vor, er habe „die Situation – junges Mädchen, leicht betrunken – für sich ausgenutzt. Dieses Verhalten ist schäbig“, sagte er.

Vorbestraft und unter Bewährung

Das Jugendschöffengericht sah keine besonderen Umstände, die dafürgesprochen hätten, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der 29-Jährige ist vorbestraft und stand zur Tatzeit unter laufender Bewährung. Seine familiären Bindungen hätten den zweifachen Familienvater nicht von Straftaten abgehalten. Vielmehr habe er seine Überlegenheit ausgenutzt, so die Richterin.

Dem Verteidiger genügten die Aussagen der Zeugen hingegen nicht. Er plädierte auf Freispruch, hilfsweise auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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