Kreis Südwestpfalz Zur Sache: Landesforsten klagt gegen Großsteinhausen

Landesforsten Rheinland-Pfalz, quasi die Dachorganisation der rheinland-pfälzischen Forstämter und dem Umweltministerium angegliedert, hat gegen die Gemeinde Großsteinhausen Klage eingereicht. Es geht um 6000 Euro an Beförsterungskosten, weil Landesforsten Aufgaben für die Gemeinden übernimmt. Großsteinhausen ist der Meinung, dass es die nicht zahlen muss, weil es alles selbst erledigt. Die Gemeinde hat im Oktober 2016 das kleinste Forstrevier in Rheinland-Pfalz gegründet und setzt komplett auf Eigenständigkeit. Das rund 68 Hektar große Revier wird seit 2014 von der Firma Schmitz Waldwirtschaft in Ormont betreut, bei der Revierförster Uli Osterheld angestellt ist. Als die Reviere neu eingeteilt wurden, habe die Gemeinde die Möglichkeit genutzt, ein eigenes Forstrevier zu gründen, „weil wir den Wald ja auch privat verpachtet haben“, erläutert Bürgermeister Volker Schmitt. Ein Problem seien die Kosten. Für 2015 und 2016, also die Jahre, in denen Großsteinhausen zwar den Wald verpachtet hatte, aber noch kein eigenes Revier bildete, möchte Landesforsten jeweils 3000 Euro. „Landesforsten sagt, wenn ihr in dem Revier drin seid, müsst ihr auch die Beförsterungskosten zahlen. Obwohl Landesforsten tatsächlich nur noch hoheitliche Aufgaben erledigt, die kostenfrei sind“, umreißt Schmitt den Knackpunkt. Nach Meinung von Landesforsten müsse man dennoch die Kosten mitbezahlen, weil man im Verbund mit drin sei. „Wir sind da anderer Meinung und haben die geforderten Kosten für 2015 und 2016 nicht bezahlt. Landesforsten hat jetzt Klage gegen die Ortsgemeinde Großsteinhausen eingereicht, um den strittigen Betrag von rund zweimal je 3000 Euro zu bekommen“, so Schmitt, der der richterliche Entscheidung gelassen entgegen sieht. Schließlich habe man das auch so gewollt, damit die Rechtslage auch für andere Gemeinden klar werde. Durch die Gründung des eigenen Fortsreviers fallen die von Landesforsten geforderten Kosten laut Schmitt künftig weg. Nach wie vor habe Landesforsten aber die hoheitliche Aufsicht und müsse auch die hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Wenn die Gemeinde keinen Pächter für den Wald mehr findet, „dann müssen wir es entweder selbst machen und einen Förster einstellen, oder wir gehen wieder zurück“, sagte Schmitt am Montagabend im Gespräch mit der RHEINPFALZ bei der Waldbegehung, an der zwölf Großsteinhauser teilnahmen. Ihnen erläuterte Förster Osterheld die Pläne zur Waldbewirtschaftung.

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