Kreis Südwestpfalz Windpark: Nächste Woche keine Entscheidung
Bruchmühlbach-Miesau. Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau wird am 24. März noch nicht über den neuen Flächennutzungsplan und damit über den geplanten Windpark zwischen Gerhardsbrunn und Hettenhausen abstimmen. Er werde die Ratsmitglieder lediglich über den neuen Stand informieren, teilte Verbandsbürgermeister Erik Emich gestern mit.
Wie gestern berichtet, steht das Gebiet rund um den Scharrhof, wo der Kreis Kaiserslautern an den Kreis Südwestpfalz grenzt, wegen neuer Vorgaben im Landesentwicklungsplan (LEP) auf der Kippe. Unter anderem sieht der vor, dass Windräder nun 1000 statt 800 Meter von Siedlungen entfernt stehen müssen. Bürgermeister Emich kritisiert, dass es nach der Landtagswahl 2016 keine Übergangsfrist gab. Denn der Flächennutzungsplan wurde anfangs noch mit den alten Vorgaben erstellt. Nun müsste er nach den neuen Vorgaben umgeplant werden, und es wäre fraglich, ob das Gebiet am Scharrhof dann noch sinnvoll umsetzbar ist. Denn mit den neuen Abständen würde das bebaubare Gebiet kleiner. Dann kann es sein, dass nicht mehr drei Windräder auf die geplante Fläche passen, weil sie sich gegenseitig stören würden. Der Flächennutzungsplan umreißt allerdings nur das Gebiet, in dem Windräder möglich sind. Er legt noch keine genauen Standorte der einzelnen Windräder fest. „Bei dem Thema sind wir ständig am Ball“, schreibt Emich. Zum Landesentwicklungsplan seien wohl zahlreiche kritische Stellungnahmen erfolgt. Nach Auskunft des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz sei davon auszugehen, dass nochmals Korrekturen vorgenommen werden. Was möglicherweise angepasst wird, sei aber nicht bekannt. In dieser Situation sei es nicht angebracht, über eine Änderung des Flächennutzungsplans zu entscheiden. Deswegen habe man das Thema – anders als noch vor einem Monat beabsichtigt – für Freitag nächster Woche nicht auf die Tagesordnung gesetzt. Der Ältestenrat habe sich darauf verständigt, die weiteren Entwicklungen in Mainz abzuwarten. |bfl