Südwestpfalz
Wie die neue Landesregierung der Südwestpfalz helfen könnte
24-Stunden-Supermärkte auf dem Dorf sollten weiterhin durchgehend öffnen dürfen, und wer sich im Wald auf eine Bank setzt, sollte das auf eigene Gefahr tun. Das sind – stark verkürzt – zwei Anliegen, die den Verbandsbürgermeistern im Kreis Südwestpfalz am Herzen liegen. Sie haben sich angesichts der laufenden Koalitionsverhandlungen in Rheinland-Pfalz in einem gemeinsamen Brief an Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) und dessen voraussichtlichen Nachfolger Gordon Schnieder (CDU) gewandt. Das teilte Björn Bernhard mit, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und Vorsitzender der Kreisgruppe Südwestpfalz des Gemeinde- und Städtebundes.
Supermärkte ohne Personal rund um die Uhr offen lassen
Von grundlegender Bedeutung seien die Stärkung der Kommunalfinanzen, die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips – wer ein Gesetz erlässt, kommt auch für die dadurch entstehenden Kosten auf –, der Bürokratieabbau, die Bildung und ein attraktiver öffentlicher Dienst. Zusätzlich gebe es aber Themen aus der Südwestpfalz, „die für die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen von besonderer – teils existenzieller – Bedeutung sind“, wie es in dem Brief heißt. Darin listen die Bürgermeister vier weitere Anliegen auf.
Unter dem Punkt „Sicherstellung der Nahversorgung im ländlichen Raum“ geht es um 24-Stunden-Supermärkte, die weitgehend ohne Verkaufspersonal auskommen. Kunden erhalten per App, Karte oder Code Zugang, wählen die Waren selbst aus und bezahlen an einer Selbstbedienungskasse oder automatisch beim Verlassen des Ladens. Solche Läden gibt es unter dem Namen Tante Enso in Eppenbrunn und Heltersberg. Sie sollten aus Sicht der Bürgermeister wie bisher ohne Einschränkungen rund um die Uhr öffnen dürfen, um die Nahversorgung aufrechtzuerhalten und so „die Lebensqualität im ländlichen Raum zu sichern, Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken und die Attraktivität kleiner Gemeinden für junge Familien und ältere Menschen zu erhalten“.
Bank im Wald auf eigene Gefahr benutzen
Unter dem Punkt „Überarbeitung des Waldgesetzes und Entlastung der Kommunen“ geht es um Wanderwege, Sitzbänke und Rastplätze im Wald. Derzeit liege die Verkehrssicherungspflicht bei den Waldbesitzern und damit in der Regel bei den Kommunen oder den Trägern der örtlichen Tourismusorganisation. Dies schaffe eine erhebliche Rechtsunsicherheit und belaste die Kommunen organisatorisch, finanziell und haftungsrechtlich. Wenn deshalb einfache Einrichtungen vorsorglich entfernt oder künftig nicht mehr aufgestellt würden, wäre dies ein Nachteil für die Erholungsfunktion des Waldes und den ländlichen Raum, finden die Bürgermeister. Ihr Vorschlag: das Landeswaldgesetz ergänzen. Dort heißt es: „Jeder darf den Wald zur Erholung auf eigene Gefahr betreten.“ Das sollte nicht nur für das Betreten des Waldes gelten, sondern auch für die Benutzung von Bänken und anderen Einrichtungen, schlagen die Bürgermeister vor.
Außerdem fordern sie eine „vereinfachte Wärmeplanung für kleinere Kommunen“ und die „Reform und Stärkung von Förderprogrammen“. Die bisherigen Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung stellten kleinere Gemeinden „vor erhebliche organisatorische und finanzielle Herausforderungen“. Bei Förderprogrammen sei es wichtig, dass den Kommunen mehr Vertrauen und Entscheidungsspielraum eingeräumt wird, denn: „Die kommunalen Gremien vor Ort wissen am besten, welche Investitionen notwendig sind.“
