Pirmasens Wegen Besitz von Kinderpornos verurteilt

Sein Geständnis und das Bemühen um Hilfe haben dem Angeklagten eine mildere Strafe eingebracht.
Sein Geständnis und das Bemühen um Hilfe haben dem Angeklagten eine mildere Strafe eingebracht.

Weil er Kinder- und Jugendpornos besessen und in 13 Fällen auch verbreitet hatte, verurteilte das Pirmasenser Schöffengericht am Donnerstag einen 31-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.

Zwischen Juli und August 2021 hatte der Angeklagte in seiner Wohnung in der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land eine Vielzahl von Bild- und Videodateien im Besitz, die Kinder und Jugendliche bei der Vornahme sexueller Handlungen an sich, an anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zeigten. Bei einer Durchsuchung der Wohnung wurden auf seinem Smartphone rund 300 kinder- und jugendpornografische Bilddateien und 546 Videodateien sichergestellt. In 13 Fällen hatte der Angeklagte zudem über Messenger-Dienste entsprechende Dateien im Internet mit Unbekannten getauscht.

Angeklagter: Bereue meine Taten

In einem Internet-Chatroom seien ihm solch verbotene Bilder angeboten worden, erzählte der 31-Jährige am Donnerstag. Fremde Stimmen hätten zu ihm gesagt: „Ist nicht schlimm.“ Inzwischen bereue er aber seine Taten. Er verspüre keine sexuellen Neigungen zu Kindern oder Jugendlichen. Er verstehe nicht, wieso er weitergemacht habe, nachdem er zuvor bereits eine einschlägige Vorstrafe kassiert hatte, sagte er. Inzwischen habe er sich aber psychologische Hilfe gesucht.

Sein Geständnis und dass er seine Probleme seit mehreren Monaten angeht, halfen, dass das Schöffengericht die erhebliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat – wie von der Staatsanwältin beantragt. Als Bewährungsauflage muss der 31-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und er erhielt einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist rechtskräftig.

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