Merzalben Warum sich der Gemeinderat in Merzalben für einen höheren Hebesatz entschieden hat

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Der Gemeinderat von Merzalben hat für eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B gestimmt. Es nicht zu beschließen, hätte nicht nur einen finanziellen Verlust für die Gemeinde bedeutet.

Ortsbürgermeister Michael Köhler berichtete im Gemeinderat, dass das Grundsteuergesamtaufkommen in Merzalben 2024 rund 211.000 Euro betragen habe. „Um diesen Ertrag auch 2025 zu erzielen, bedarf es laut Informationen des Ministeriums einen Hebesatz von 549 Prozent,“ informierte Köhler.

Wegen der Grundsteuerreform gelten seit dem 1. Januar andere Bemessungsgrundlagen. „Das ausgegebene Ziel des Gesetzgebers ist aber die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform,“ sagte Köhler. Dies bedeute, die Grundsteuer-Gesamteinnahmen einer Gemeinde sollen sich durch die Reform nicht verändern, die Gemeinde solle also 2025 so viele Grundsteuereinnahmen erzielen wie 2024. Es sei somit unvermeidlich, dass ein Teil der Grundstückseigentümer künftig höher belastet werde, ein anderer Teil aber weniger Grundsteuer zahlen müsse als in der Vergangenheit. Um nun das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B aus dem Jahr 2024 in Höhe von zirka 211.000 Euro im Jahr 2025 erzielen zu können, sei ein Hebesatz von 549 Prozent nötig.

Als „Gängelei an den Leuten“ bezeichnete Sebastian Busch (SPD) die Erhöhung der Grundsteuer B. Für den Ersten Beigeordneten Rüdeger Eser stand fest: „Es wird nicht billiger, aber es wird teurer.“ Er verwies auch darauf, dass eine Nichtanpassung der Grundsteuer B einen finanziellen Verlust für die Gemeinde bedeute: bei den Einnahmen und weil Zuschüsse und Förderungen aufgrund der verweigerten Erhöhung nicht fließen würden. Christoph Sommer von der Verbandsgemeindeverwaltung nannte einen finanziellen Verlust von 39.000 Euro bei Nichterhöhung. Ebenso verdeutlichte er, dass Zuschüsse für Projekte dann gestrichen würden. Der Gemeinderat befürwortete die Hebesätze; es gab eine Enthaltung.

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