Hettenhausen Warum die Miete des Dorfgemeinschaftshauses nur für eine bestimmte GRuppe erhöht wurde

Der Gemeinderat Hettenhausen steckt in einer Zwickmühle.
Der Gemeinderat Hettenhausen steckt in einer Zwickmühle.

Die Gemeinde Hettenhausen steht vor einer schwierigen Frage: Wie teuer darf die Miete für das Dorfgemeinschaftshaus werden, damit es noch gemietet wird.

„Wenn 100 Mann zusammen feiern, geht jeder an dem Abend mindestens zwei Mal auf die Toilette“, sagte Theo Bastian und veranschaulichte damit, dass dort, wo gefeiert wird, viel verbraucht wird. Strom, Heizenergie, Wasser. Und all das wird teurer. Eine Gemeinde, die ein Dorfgemeinschaftshaus hat und es vermietet, kann es sich nicht mehr leisten, diese Verbrauchskosten nicht an die Mieter weiter zu geben. Doch in welchem Rahmen?

Die Frage beschäftigte den Hettenhauser Gemeinderat. Hintergrund war, dass aufgefallen war, dass die Kosten für den Unterhalt des Dorfgemeinschaftshauses steigen und diesen fast keine Einnahmen gegenüberstehen; unabhängig von Corona. Schon vor Corona war in Hettenhausen beschlossen worden, das Dorfgemeinschaftshaus nicht mehr an Nicht-Hettenhauser zu vermieten. Die Relation Einnahme versus Ärger hatte nicht mehr gestimmt, der Ärger überwog. Jetzt soll das Dorfgemeinschaftshaus wieder an Auswärtige vermietet werden. Nach der langen Pause hatte sich der Beigeordnete Dieter Bastian mal die Gebührenliste und die Hallenordnung angeschaut, hatte sich in Nachbardörfern umgeschaut, und festgestellt: „Wir sind viel zu billig“. 125 Euro musste ein Einheimischer bisher zahlen, wenn er den großen Saal im Dorfgemeinschaftshaus mieten wollte, 155 Euro ein Auswärtiger – so lange an diese noch vermietet worden war. Dazu kamen noch 25 Euro Reinigungspauschale. Auch die waren nicht kostendeckend.

Auswärtige zahlen das Doppelte

Es wird jetzt auf jeden Fall teurer. Bastian stellte als neue reine Hallenvermietungskosten für den großen Saal 175 Euro für Einheimische und 255 Euro für Auswärtige als Vorschlag in den Raum. Der fand nur bedingt Zustimmung. Denn bevor über die Dorfgemeinschaftshausvermietung gesprochen wurde, hatte der Rat – widerwillig, aber im Grunde ohne Möglichkeit, Nein zu sagen – der Erhöhung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer auf die neuen Nivellierungssätze des Landes. zugestimmt: Bei der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke also von 365 auf 465 Prozent. Im Zuge der Diskussion um die Hebesätze war die Frage aufgekommen, was man Gutes tun könne für die Bürger, wenn man ihnen nun – weil das Land die Gemeinde zu dieser Entscheidung zwingt – die Steuern erhöhe. Das Dorfgemeinschaftshaus, sagte Ratsmitglied Uwe Bill, wäre eine Möglichkeit, den Bürgern etwas zurückzugeben. Deshalb schlug er vor, den reinen Mietpreis für Hettenhauser bei 125 Euro zu belassen. Denn, so Bill, das Dorfgemeinschaftshaus sei für die Hettenhauser Bürger gebaut worden. Dem folgte der Rat und setzte fest, dass Auswärtige das Doppelte zahlen müssen, also 250 Euro. Der Jugendraum, der separat gemietet werden kann, kostet weniger.

Blieb noch die Frage nach den Verbrauchskosten. Mit Blick auf Ölrechnungen beim Heizen oder Stromkostenrechnungen und zu erwartende Wasser- und Abwasserpreise war klar, dass diese nicht mehr pauschal im Mietpreis enthalten sein können. Zumal immer mal wieder zu beobachten gewesen sei, dass Fenster und Türen geöffnet waren, während die Heizung im Vollbetrieb lief; Energieverschwendung, die sich niemand mehr leisten kann. Deshalb wurde diskutiert, verbrauchsgenau abzurechnen. Bei Strom sei dies unproblematisch, beim Wasser machbar, aber etwas aufwändiger, weil der Abwasserentsorgungspreis mitberechnet werden müsste. Doch beim Öl sei es mangels Zähler für den Verbrauch mit Investitionen verbunden. Zudem gaben die Ratsmitglieder Klaus Kiefer und Marcel Bauer zu bedenken, dass es schwierig werden könnte, wenn es um die Bezahlung geht. Idealerweise soll die Halle künftig frühzeitig gemietet und ihre Nutzung vorab bezahlt werden. Das funktioniert aber nur, wenn doch pauschal abgerechnet wird. Die Reinigung kostet künftig 40 Euro. Und die Verbrauchskosten? Vieles wurde überlegt und an der Praxis gemessen. Welchen Energiebedarf gibt es im Haus, wenn Heizung, Kühlung, Elektrogeräte laufen? Was kostet es, die Toilette zu benutzen. Schließlich einigte sich der Rat auf 50 Euro pauschal. Ob die kostendeckend sind, bleibe abzuwarten, denn es müssten auch Versicherungen bezahlt werden, die in diesen Kostenblock einfließen. Auch deren Kosten steigen und die Gemeinde möchte mehr Einnahmen mit der Vermietung erzielen.

Rat hat keine andere Wahl

Mehreinnahmen, die die Gemeinde nicht haben wollte, bringen Hettenhausen künftig die Grund- und Gewerbesteuer. „Jetzt sitzt man hier und muss entscheiden, dass man den Bürgern und sich selbst den Strick um den Hals legt“, fasste Uwe Bill die Lage zusammen, in der sich der Rat durch das neue kommunale Finanzausgleichsgesetz sieht. Hettenhausen hat keinen ausgeglichenen Haushalt, hätte den Bürgern die Steuererhöhung aber gerne erspart und wäre bereit gewesen, Umlagen auf Gelder zu bezahlen, die die Gemeinde nicht einnimmt. Aber die Gefahr, künftig keine Zuschüsse mehr vom Land zu bekommen, sei zu groß, da bleibe keine Wahl. Der Kämmerer der Verbandsgemeinde, Dirk Kattler, der die Sachlage erläutert hatte, nannte als Beispiel die 90 Prozent Zuschuss, die geflossen waren, um die Bushaltestelle barrierefrei auszubauen – ohne Zuschüsse für eine kleine Gemeinde wie Hettenausen nicht finanzierbar.

Zu Kattlers Erläuterung, dass der Hebesatz von 465 Prozent bei der Grundsteuer B – diese Erhöhung ärgerte alle am meisten – am Bundesdurchschnitt ausgerichtet sei, merkte Ratsmitglied Alisa Boyce an, dass es schön wäre, wenn es bei der Ausstattung mit Infrastruktur in den Kommunen auch bundesweit einheitlich zugehen würde.

x