Rodalben RHEINPFALZ Plus Artikel Warum der Abriss des maroden Hauses der Jugend stockt

Der Abriss des Hauses der Jugend stockt, voererst herrscht Stillstand.
Der Abriss des Hauses der Jugend stockt, voererst herrscht Stillstand.

Der Abriss des maroden Hauses der Jugend steht still. Und das ist der Grund.

Der Beschluss, das Gebäude abzureißen, steht seit Jahren fest. Bereits in den 90er Jahren begann der Niedergang der Einrichtung, als die Stelle eines Jugendpflegers gestrichen und der Trägerverein zunehmend überfordert wurde. Als die Schulden zunahmen und das Gebäude weiter verfiel, kündigte die Stadt im Dezember 2012 den Mietvertrag und ordnete einen Monat später die Räumung an. Schon damals war das Haus nur noch zum Abriss geeignet. Trotz mehrfacher Stadtratsbeschlüsse rückte der Bagger mit der Abrissbirne erst kürzlich an. Der südliche Teil des inzwischen zum Schandfleck gewordenen Gebäudes wurde in Trümmer gelegt und bildete einen Schuttberg, bevor die Arbeiten abrupt stoppten.

In einer Stadtratssitzung wurde bekannt, dass der Grund für den Baustopp eine „nicht nachvollziehbare Nachforderung“ der Abrissfirma war. Zu den abgesegneten Kosten von etwa 100.000 Euro stellte das Unternehmen laut Bürgermeister Claus Schäfer eine zusätzliche Forderung von weiteren 100.000 Euro. Die Firma begründete die Nachforderung damit, dass die „Deponiekosten“ „nicht explizit“ in der Ausschreibung enthalten gewesen seien. Der Bürgermeister kritisierte das Unternehmen dafür, sich nicht zeitig zu Wort gemeldet und die Mehrkosten vor Vertragsbeginn angekündigt zu haben. Bei einem Treffen vor Ort entwickelte sich laut Schäfer eine „muntere Diskussion“, die zu einer „Art Vergleich“ führte, bei dem die Stadt zusätzlich 50.000 Euro zahlen muss.

Mitarbeiter: Baufirma nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen

Verwunderung im Rat löste die Aussage von Florian Nußbaum, Mitarbeiter in der Bauabteilung, aus. Er erwähnte, dass die Firma wohl schon öfters unangenehm aufgefallen sei, man ihr Angebot nach der Ausschreibung jedoch „nicht schlicht übergehen konnte“. Der Rat hatte Zweifel an der Vorgehensweise, die Differenzen anwaltlich zu lösen, zumal eine befragte Anwaltskanzlei die Erfolgsaussichten als fraglich einschätzte.

Letztendlich hoffte der Rat, dass die Entsorgungsmenge geringer als angegeben ausfällt und sich der Mehrkostenanteil von 50.000 Euro noch verringert. Künftig sollten Ausschreibungen so formuliert werden, dass „keine formellen Fehler mehr passieren“, forderten Ralf Lehmann, (Grüne) und Peter Pfundstein (FWG). Nach längerer Diskussion gedachte der Rat, sich auf den Vergleich einzulassen, verschob den Tagesordnungspunkt jedoch vorsichtshalber, um keine Fördermittel aufs Spiel zu setzen. Man beschloss, den Sachverhalt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zu melden und die Maßnahme zur Bewilligung neu zu beantragen. Der Bagger steht also zunächst still.

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