Südwestpfalz / Mainz
Warum Dörfer mehr Geld wollen, vom Land aber nicht mehr kommt
Wenn es Geld gibt, sind die Begehrlichkeiten groß. Kein Wunder, schließlich sind die Kommunen im Landkreis Südwestpfalz finanziell durchweg nicht auf Rosen gebettet. Ein Förderinstrument wie der Investitionsstock scheint da gerade richtig zu sein. Das Problem: Die Förderanfragen steigen seit Jahren, aber seitens des Landes steht nicht mehr Geld zur Verfügung.
Um welche Summen geht es?
Ein paar Zahlen zur Verdeutlichung. Im Jahr 2020 gingen bei der Kreisverwaltung 20 Anträge auf Mittel aus dem I-Stock ein. Sie wurden alle bewilligt: 2,07 Millionen flossen aus dem Topf des Landes. Im vergangenen Jahr wurden bei der südwestpfälzischen Kreisverwaltung 23 Anträge eingereicht. Alle zusammen hatten ein Volumen von 8,47 Millionen Euro. Bewilligt durch das Land wurden jedoch gerade einmal sieben Förderungen mit einem Volumen von nicht einmal einer Million: Lediglich 770.000 Euro flossen laut Kreisverwaltung. Vereinfacht gesagt: Es wurden eine viermal so hohe Summe beantragt als 2020, aber gerade einmal ein Drittel davon ausgeschüttet.
Was sagt das Land?
Der jährliche Haushaltsansatz für den Investitionsstock beträgt seit 2020 unverändert 43,7 Millionen Euro. Da sich insbesondere größere Investitionsmaßnahmen über mehrere Jahre erstrecken, sei jedoch ein Großteil dieser Mittel für Maßnahmen gebunden, die in vorausgegangenen Förderjahren auf Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen bewilligt wurden. Darauf weist das Innenministerium auf Anfrage hin. In den jeweiligen Förderjahren werden der Behörde zufolge jedoch Maßnahmen gefördert, die aufgrund der Ausführungszeit Haushaltsmittel der Folgejahre binden. Deshalb weiche der Bewilligungsrahmen der jeweiligen Förderperiode zwangsläufig vom Haushaltsansatz ab. Konkret bedeutet das:
In den Jahren 2020 bis 2025 wurden aus dem Investitionsstock Zuwendungen in unterschiedlicher Höhe für kommunale Investitionsmaßnahmen gewährt: Die Summen reichen von 40,7 Millionen Euro (2020) bis hin zu 63 Millionen Euro (2023). Der Bewilligungsrahmen für den Investitionsstock im aktuellen Jahr beläuft sich laut Innenministerium auf insgesamt 50,5 Millionen Euro.
Wer entscheidet, wann und nach welchen Kriterien welche Summen wohin fließen?
Das rheinland-pfälzische Innenministerium trifft die Förderentscheidungen im Investitionsstock laut einer Sprecherin mit dem Ziel, die Fördermittel „möglichst ausgewogen“ auf die kreisfreien Städte und Landkreise zu verteilen. Der Investitionsstock soll dabei helfen, landesweit annähernd gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen. Mit Blick auf die vielen geförderten Großprojekte mit hohen Investitionskosten und Zuweisungsbeträgen sei dafür ein Betrachtungszeitraum über viele Jahre hinweg zugrunde zu legen. Ein festes jährliches Kontingent für die kommunalen Gebietskörperschaftsgruppen gebe es im Hinblick auf die unterschiedlichen jährlichen Fördermittelbedarfe nicht.
Bei der Verteilung der Fördermittel innerhalb der einzelnen Landkreise halte sich das Innenministerium strikt an die vom jeweiligen Landkreis vorgegebene Priorisierungsreihenfolge der eingereichten Anträge. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung orientiere sich an den zuwendungsfähigen Kosten, der finanziellen Leistungsfähigkeit der antragstellenden Kommune und dem Landesinteresse an der Ausführung des jeweiligen Vorhabens.
Nach welchen Kriterien erstellt der Kreis Südwestpfalz seine Prioritätenliste?
Laut Kreisverwaltung sollen die Fördermittel nach Möglichkeit in alle Verbandsgemeinden im Landkreis fließen, aus denen Anträge eingereicht wurden. Dabei werde die Größe der Verbandsgemeinde, also die Anzahl der Ortsgemeinden, berücksichtigt. Es wird zudem darauf geschaut, ob eine Gemeinde beispielsweise schon im Vorjahr Mittel aus dem I-Stock erhalten hat. Berücksichtigt werde, wie oft bereits ein I-Stock Antrag für eine bestimmte Maßnahme gestellt, dann aber abgelehnt wurde. Ein weiteres Kriterium ist die Finanzsituation der jeweiligen Ortsgemeinde: Hat sie eine freie Finanzspitze? Wie sieht es mit dem Eigenanteil aus? Wie hoch sind die Hebesätze der Realsteuern? Und letztlich spielt eine Rolle, ob es bei den Projekten um Pflichtaufgaben geht oder es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt.
Wie stellt sich die Situation andernorts dar?
Aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Hauensteiner CDU-Abgeordneten Christof Reichert geht hervor, dass in den vergangenen fünf Jahren landesweit erheblich mehr Anträge gestellt als bewilligt wurden. Von 2021 bis 2025 wurden im Kreis Südwestpfalz insgesamt 93 Anträge gestellt, aber nur 64 bewilligt. Nur in den Kreisen Kusel (97 Anträge gestellt/67 bewilligt) und Cochem-Zell (98 Anträge gestellt/59 bewilligt) ist die Situation noch dramatischer. Die Stadt Pirmasens stellte in diesem Zeitraum fünf Anträge, von denen einer bewilligt wurde. In Zweibrücken gab es einen Antrag, der auch bewilligt wurde.

