Dietrichingen Vier gültige Bebauungspläne für das gleiche Areal: So reagiert der Dietrichinger Gemeinderat
Auslöser war ein konkreter Bauwunsch: Ein Grundstückseigentümer aus Dietrichingen wollte auf seinem Grundstück ein Nebenbauwerk errichten. Dabei fiel auf: Für das Dietrichinger Baugebiet „Im Kreuzacker, im Gärtel und am wilden Pfaffenbirnbaum“ – grob gesagt der südliche Teil der Ortslage – gibt es mehrere gültige Bebauungspläne.
Annika Bartmann von der Verbandsgemeindeverwaltung sprach in der jüngsten Gemeinderatssitzung von drei bis vier Planausführungen. In einem Plan ist die Grundstücksfläche, die nicht für das Wohnhaus vorgesehen ist, als „nicht überbaubare Fläche“ festgesetzt, im anderen als „private Grünfläche“. Der Unterschied zwischen beiden Festsetzungen besteht laut Bartmann darin, dass auf „nicht überbaubaren Flächen“ Nebenanlagen, etwa ein Swimmingpool, erlaubt sind – auf „privaten Grünflächen“ hingegen nicht.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Pläne zu vereinheitlichen und aus der „privaten Grünfläche“ eine „nicht überbaubare Fläche“ zu machen. Bartmann kündigte an, dass in den kommenden Wochen auch die übrigen Bebauungspläne in Dietrichingen geprüft werden.