Kreis Südwestpfalz Videos enttarnen Randalierer

Auf die Krawalle beim Spiel des 1. FC Kaiserslautern gegen den Karlsruher SC vom 4. Oktober 2014 folgt nun das juristische Nachspiel. Bislang wurde gegen 53 Personen Strafanträge gestellt. Am 29. Mai beginnen die ersten Verhandlungen vorm Kaiserslauterer Amtsgericht.

Das FCK-Derby gegen den KSC erregte bundesweit traurige Schlagzeilen. Nach dem 2:0-Sieg der Pfälzer durchbrachen nach Angaben der Polizei etwa 100 KSC-Anhänger, manche vermummt, mehrere Absperrungen im Stadion und gerieten mit gegnerischen Fans aneinander. Bei der Prügelei wurden sechs Ordner und je sechs Anhänger beider Seiten verletzt, viele Beteiligte von der Polizei festgenommen. „Diese Krawalle hatten für uns schon eine besondere Dimension,“ erinnert sich Oberstaatsanwalt Udo Gehring. „Dafür spricht schon das abgestimmte Vorgehen: Unmittelbar nach dem Spiel und direkt auf der Stadion-Tribüne sind die beiden Lager aufeinander losgegangen. Eine solch massive Form von Gewalt kannten wir in Kaiserslautern vorher nicht.“ Hinzu kam, dass die Randalierer auch mit Böllern und Rauchgranaten ausgestattet waren; allein dadurch erlitten fünf Polizisten ein sogenanntes Knalltrauma. „In monatelangen Recherchen ist es uns gelungen, bislang 88 Beschuldigte zu identifizieren,“ erklärt der Leitende Staatsanwalt Gehring auf Anfrage. „Wir haben vor allem die Video-Aufnahmen ausgewertet, die von der Polizei und dem Stadionbetreiber bemacht wurden.“ Befragungen, auch im Umfeld der beiden Fußballclubs, führten zur Identifizierung der Teilnehmer an der Massenschlägerei. „Gegen 53 der Beschuldigten wurden bisher Anträge auf Strafbefehl gestellt oder Anklage erhoben,“ sagt Udo Gehring. „Die Vorwürfe lauten unter anderem auf Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel.“ Von den Strafbefehlen seien inzwischen 19 rechtskräftig, es hagelte mitunter saftige Geldstrafen. In weiteren 19 Fällen wurden Verfahren eingestellt, einige davon gegen Zahlung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen. Doch damit ist das unrühmliche Kapitel der jüngsten Lauterer Fußball-Geschichte noch nicht zu Ende. Für den 29. Mai sind die ersten Verfahren in Sachen 4. Oktober 2014 vor dem Kaiserslauterer Amtsgericht angesetzt. „Dabei geht es um drei Strafbefehle, bei denen die Beschuldigten Widerspruch eingelegt haben“, erläutert Staatsanwalt Gehring. Kommt es tatsächlich zur mündlichen Verhandlung, dürften vor allem die Video-Beweise eine wichtige Rolle spielen. „Wir haben sie in mühevoller Kleinarbeit erfasst und sind sicher, dass sie auch vor Gericht Bestand haben werden,“ betont der Ankläger. Grundsätzlich ist der Leitende Staatsanwalt durchaus der Meinung, dass die polizeilichen und rechtlichen Mittel zur Verfolgung von Gewalt rund um die Stadien ausreichen: „Vor allem der Tatbestand des Landfriedensbruchs ist geeignet, die Bedrohung zu erfassen, die von gewaltbereiten Besuchern ausgeht und sich auf die Gesamtheit der friedlichen Zuschauer auswirken kann,“ meint Udo Gehring. Und angesichts der modernen Technik müssten sich auch vermummte Straftäter verstärkt darauf gefasst machen, dass sie erwischt werden. Udo Gehring bekräftigt: „Gewalttäter am Rande von Fußballspielen müssen spüren: Ihr Verhalten hat nichts mit Sport zu tun, es ist schlicht kriminell.“ (mibo)

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