Waldfischbach-Burgalben Verstöße in Sisha-Bar werden genau geprüft

Bleibt die Konzession bestehen? Das wird letztendlich geprüft.
Bleibt die Konzession bestehen? Das wird letztendlich geprüft.

Im Frühjahr vergangenen Jahres öffnete die Shisha-Bar in der Hauptstraße in Waldfischbach-Burgalben. Mit Folgen. Immer wieder gab es in der oder rund um die Bar Ärger. Zwei Mal fand bereits eine Razzia statt, bei der Polizei, Ordnungsamt, Zoll gemeinsam kontrollierten. Zudem war bei der ersten Razzia noch das Jugendamt des Kreises beteiligt. Bei beiden Razzien wurden mehrere Verstöße festgestellt. Warum darf die Shisha-Bar trotzdem weiter geöffnet bleiben, fragen sich viele Bürger.

Verstöße nach dem Arbeitsrecht, dem Tabaksteuerrecht, dem Gaststättenrecht, dem Jugendschutzgesetz und Verstöße gegen die Corona-Auflagen wurden bei der Razzia im November festgestellt. Bei der zweiten Razzia, die Ende Februar stattfand, wurden erneut ähnliche Verstöße festgestellt. Gegen das Arbeitsrecht, die Corona-Verordnung und das Gaststättenrecht wurde verstoßen. Unter anderem wurde ein Automat mitgenommen, der wieder in Betrieb war, obwohl er bei der ersten Razzia versiegelt worden war.

Trotzdem läuft der Shisha-Bar-Betrieb weiter. „Ein Gewerbe zu untersagen, die erteilte Konzession widerrufen, das sind erhebliche juristische Eingriffe“, erläutert Udo Rapp, der Leiter des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen, um einen Betrieb zu schließen, sehr hoch angesetzt. Es gehe um starke Rechte für den Gewerbetreibenden, gehe im Zweifelsfall um dessen berufliche Existenz.

Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Im Falle der Shisha-Bar, erklärt Rapp, handele es sich um einen erlaubnispflichtigen Betrieb. Es musste eine Konzession erteilt werden. Um eine Konzession zu bekommen, muss der Antragsteller zwei Voraussetzungen erfüllen: Er muss zum einen die persönliche Eignung mitbringen und zum anderen im Sinne des Gesetzes zuverlässig sein. Zuverlässig bedeutet, er muss den Betrieb ordnungsgemäß führen. Als unzuverlässig im gesetzlichen Sinn gilt zum Beispiel, wer vorbestraft ist oder erhebliche Steuer- und Sozialabgabenschulden hat.

Weitere Voraussetzungen, um eine Konzession zu bekommen, sind zum Beispiel baurechtliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Auch der Brandschutz spielt zum Beispiel eine Rolle. Weil Brandschutzvorschriften nicht erfüllt wurden, wurde beispielsweise mal ein Café in Rodalben geschlossen.

Paragraf 35 Gewerbeordnung greift hier nicht

Der Paragraf 35 der Gewerbeordnung, der es ermöglicht, ein Gewerbe zu untersagen, weil ein Gewerbetreibender im Sinne des Gesetzes als unzuverlässig gilt, „greift in diesem Fall nicht, weil er sich nicht auf erlaubnispflichtige Gewerbe bezieht. Juristisch geht es um die Frage, ob die hier erteilte Erlaubnis, eine Gaststätte betreiben zu dürfen, widerrufen werden kann oder muss“, erläutert Rapp.

Unzuverlässigkeit könnte einer von mehreren Bausteinen sein, wenn es um die Frage geht, ob die Konzession widerrufen wird. Das Gaststättenrecht sieht aber zum Beispiel vor, dass ein Betreiber einer Gaststätte für die Konzession einen Vertreter benennen kann. Ist juristisch davon auszugehen, dass der Vertreter den Betrieb ordnungsgemäß führt, bleibt die Konzession bestehen.

„Es muss alles gerichtsfest sein“

Dass in Bezug auf die Shisha-Bar verschiedene Aspekte auf dem juristischen Prüfstand stehen, sei daran erkennbar, dass bei den beiden Razzien verschiedene Behörden mit unterschiedlichen Fachgebieten und Tätigkeitsschwerpunkten beteiligt gewesen seien, sagt Rapp. Solche Razzien zu koordinieren, „ist eine sehr aufwändige Sache“. Das zeige, das man bei den Behörden davon ausgehe, dass es bei der Shisha-Bar Anlässe gibt, um diese zu überprüfen. Man müsse dabei allerdings sehr korrekt vorgehen. „Es muss alles gerichtsfest sein“, unterstreicht Rapp. Wenn zum Beispiel Verfahren vor Gericht gingen und die betreffende Behörde, die das Verfahren betreibe, unterliege, könnten Schadensersatzforderungen drohen. Der Schadensersatz würde von Steuergeld bezahlt und das werde sicher jede Behörde versuchen zu vermeiden. Deshalb gehe niemand leichtfertig mit solchen Fällen um.

Bei den einzelnen Fachbehörden muss folglich jede mögliche Ordnungswidrigkeit, gegebenenfalls jeder Straftatbestand genau geprüft werden, bevor zum Beispiel Bußgelder verhängt werden oder es zu Strafanzeigen kommt. Das nehme Zeit in Anspruch, erfordere sorgfältiges Arbeiten. Die Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden zusammengetragen. „Das müssen wir abwarten“, sagt Rapp.

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