Waldfischbach-Burgalben RHEINPFALZ Plus Artikel Verfahren für Aldi-Neubau kommt in Gang

Am früheren Standort in der Hauptstraße möchte Aldi eine neue Filiale bauen.
Am früheren Standort in der Hauptstraße möchte Aldi eine neue Filiale bauen.

Die vorübergehende Schließung der Aldi-Filiale im Gewerbegebiet Schorbach Anfang des Monats war zur Modernisierung erforderlich geworden – unabhängig von den Neubauplänen des Discounters. Das für den Neubau notwendige Zielabweichungsverfahren kommt in Gang.

Anfang des Monats war die Filiale für eine Woche geschlossen worden, um sie zu modernisieren und an das aktuelle, seit 2019 geltende Design des Discounters anzupassen. Die Planungen von Aldi, das Gewerbegebiet zu verlassen und in der Hauptstraße im Ortsteil Burgalben eine neue Filiale zu bauen, bleiben davon unberührt. Am früheren Aldi-Standort in der Hauptstraße, hinter der Tankstelle, die erhalten bleibt, soll der neue Markt wie mehrfach berichtet gebaut werden. Mit den Flächeneigentümern besteht Einigkeit, die Pläne für den Markt liegen vor. Um bauen zu können, ist aber ein Zielabweichungsverfahren notwendig, das bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) angesiedelt ist.

Nachweis für Bedarf erforderlich

Notwendig ist es, weil nach dem Raumordnungsplan ein Einzelhandelsbetrieb mit innenstadtrelevantem Kernsortiment an diesem Standort nicht zulässig ist. Solche Betriebe sind laut Raumordnung im Ortskernbereich anzusiedeln. Der geplante Aldi-Standort in der Hauptstraße – zwischen der Zufahrt von der B270 und der Abfahrt nach Höheinöd/Hermersberg gelegen – zählt raumordnerisch nicht mehr zu diesem Ortskern. Mittels eines Zielabweichungsverfahrens, das der Gemeinderat im Herbst 2021 beantragt hat, soll nachgewiesen werden, dass ein Einkaufsmarkt an der vorgesehenen Stelle sinnvoll ist, dem Bedarf und auch raumordnerischen Anforderungen entspricht.

Künftig kein ähnlicher Einzelhandel mehr im Gewerbegebiet

Um das Verfahren einzuleiten, hat die SGD Süd Forderungen an die Gemeinde gestellt. Die erste betrifft den Bebauungsplan Schorbach, der einst so aufgestellt worden war, dass die Ansiedlung der Discounter Aldi und Lidl – Lidl ist zwischenzeitlich in den Ortskern umgezogen – dort möglich war. Im Bebauungsplan gibt es noch eine Bestandsschutzklausel für den Markt. Die SGD fordere nun, dass diese Bestandsschutzklausel gestrichen werde, erläuterte der Beigeordnete Herbert Beihl. Der Rat beschloss diese Änderung. Sie greift, sobald Aldi eine Baugenehmigung für den geplanten Markt in der Hauptstraße hat. Dann sind künftig keine Einzelhandelsgeschäfte mit innenstadtrelevantem Sortiment im Gewerbegebiet zulässig. Sollte sich der geplante Bau der Filiale in der Hauptstraße doch nicht umsetzen lassen, behält die Aldi-Filiale im Gewerbegebiet den Bestandsschutz, wird die jetzt erklärte Bebauungsplanänderung nicht fortgeführt.

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