Südwestpfalz Trotz Verbots mit Minderjährigen gechattet und getroffen

Wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern war der Angeklagte 2015/16 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Nach seiner Haftentlassung stand er deshalb bis einschließlich 23. Mai 2021 unter Führungsaufsicht. Er durfte keinen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen aufnehmen außer unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten. Gegen diese Weisung verstieß der junge Mann zwischen Mai 2018 und November 2019. Deshalb musste er am Mittwoch vor dem Amtsgericht Pirmasens erscheinen.
Laut Anklage soll er mit einer Vielzahl minderjähriger Mädchen über das Internet gechattet haben. Ein damals 14-/15-jähriges Mädchen soll er im Sommer 2018 und im Januar 2019 persönlich in Heidelberg getroffen haben. Im Herbst 2019 soll er mit einer damals 16-Jährigen unter fremdem Namen gechattet und sich dabei als 17-/18-Jährigen ausgegeben haben. Das Mädchen soll ihm auch Nacktfotos von sich geschickt haben. Durch diese Verstöße habe die Gefahr bestanden, dass er weitere Straftaten begehen könnte, so die Anklage.
Angeklagter räumt ein Treffen ein
Der heute 25-Jährige räumte ein persönliches Treffen ein. Aber eigentlich habe er sich mit deren Begleiter treffen wollen, das Mädchen sei nur hinzugekommen. Zuvor habe man in einer Gruppe miteinander gechattet. Er habe keine Hintergedanken gehabt und es sei nicht zu Berührungen gekommen, betonte er.
Beim anderen Mal habe er seinen eigenen Namen nicht benutzen wollen, um nicht in Kontakt mit früheren Bekannten zu kommen. Er bestritt, dass er das Mädchen aufgefordert hätte, ihm Nacktbilder von sich zu schicken.
Gericht honoriert positive Ansätze
Mit den Chats habe er nur soziale Kontakte gesucht. „Ich habe nicht gedacht, dass es solche Auswirkungen hat“, sagte er. Er sei auf einer anonymen Plattform unterwegs gewesen und habe das Alter der Person nicht gekannt. Sein Bewährungshelfer in der Führungsaufsicht schilderte, wie schwierig es für den jungen Mann war, sich nach seiner Haftentlassung ein geordnetes Leben aufzubauen. Er habe sich in einer depressiven Grundhaltung befunden. Aber inzwischen seien „gute Ansätze da“. Er habe eine Tagesstruktur, treibe Sport und habe Arbeit beziehungsweise mache eine Ausbildung. Er versuche, „die Füße auf den Boden zu bekommen“.
Diese positiven Ansätze honorierte das Gericht. Aber Kontakt mit Minderjährigen habe er aufgenommen, stellte die Richterin fest, auch wenn das nicht seine Intension gewesen sei.