Südwestpfalz / Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Szenen einer Ehe: Prozess um häusliche Gewalt endet ohne Verurteilung

Einblicke in eine Ehe hat das Gericht gewonnen: Häusliche Gewalt, Drogen, Selbstverletzungen.
Einblicke in eine Ehe hat das Gericht gewonnen: Häusliche Gewalt, Drogen, Selbstverletzungen.

Die Polizei bewertet einen Übergriff auf eines Mannes auf seine damalige Ehefrau als versuchtes Tötungsdelikt. Jetzt stand der 40-Jährige vor dem Amtsgericht Zweibrücken.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem inzwischen 40-Jährigen vor, im Oktober 2022 in einem Ort der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben seine damalige Ehefrau misshandelt zu haben. Die Ehe wurde im vergangenen Jahr geschieden.

Nach einem Streit im Schlafzimmer soll er sich laut Anklage rücklings auf die Frau gesetzt, ihr zwei Finger in die Nase gesteckt, den Handballen auf den Mund gedrückt und anschließend ein Kissen aufs Gesicht gepresst haben. In Todesangst habe sich die Frau mit Tritte und Herauswinden befreit. Sie erlitt eine blutende Lippe und blaue Flecken.

Der Angeklagte ist wieder verheiratet und hat drei Kinder, „drei Stück“, wie er sagt. „Das Zweite ist acht oder neun, das weiß ich nicht so genau.“ Seinen Angaben nach hat er eine gute Arbeitsstelle in Aussicht. Wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung saß er bis vor acht Jahren im Gefängnis; insgesamt wurde er wegen Körperverletzung bereits dreimal verurteilt. Seit einem Jahr nimmt er an einem Substitutionsprogramm teil; zuvor konsumierte er Heroin und andere harte Drogen.

Angeklagter schildert eine eigene Version der Geschehnisse

Die Vorwürfe weist der 40-Jährige zurück. Die Frau sei zu ihm ins Schlafzimmer gekommen. „Ich saß auf dem Bett und wollte wissen, was sie in der Hand hat. Da habe ich sie geschubst und sie fiel aufs Bett.“ Er habe erkannt, dass es sich um eine Klinge gehandelt habe, mit der sie sich ritzen wollte. Er habe sie festgehalten und ihr nur die Rasierklinge abnehmen wollen. Dabei habe sie an der Lippe geblutet, mehr sei nicht passiert.

Als ihr Sohn ins Zimmer kam, sei die Frau hysterisch geworden, „als ob ich ihr an die Gurgel gegangen wäre“. Sie sei ins Wohnzimmer gegangen, er sei im Schlafzimmer geblieben. „Ich war eigentlich meistens im Schlafzimmer“, sagt er. Die Frau habe oft Streit gesucht, „wegen unnützem Zeug“. Auf die Frage des Richters, warum sich die Ehefrau ritze, sagt der Angeklagte, er habe keine Ahnung; darüber hätten sie nicht gesprochen.

Nach dem Vorfall im Oktober bis zu seinem Auszug im Januar hätten sie kaum miteinander geredet. „Wir hatten uns übers Internet kennengelernt und einen Monat später geheiratet“, so der Angeklagte. Er habe bei ihr gewohnt, zusammen mit ihrer Mutter und ihrem Sohn. Er und seine Frau hätten Drogen konsumiert, sagt der Mann.

Frau berichtet von häufigen Gewaltszenen in der Ehe

Die Frau schildert das Geschehen völlig anders. Er habe sie ins Schlafzimmer gerufen und an den Haaren aufs Bett gezogen. Er habe sich mit den Oberschenkeln auf ihre Arme gesetzt, „drückte mir Nase und Mund zu und dann ein Kissen ins Gesicht“. Sie habe sich gewehrt, sich befreien können und sei zur Tür gerannt. Der Angeklagte sei hinterhergelaufen, doch ihr Sohn habe im Flur gestanden.

Sie habe im Gesicht geblutet und sei ins Bad gegangen; er sei ins Schlafzimmer zurückgekehrt. Ihr Mann habe sie mehrmals pro Woche geschlagen, sagt die Frau aus. Nach dem Vorfall hätten sie weiter im Schlafzimmer übernachtet, sie habe allerdings etwas neben das Bett gestellt, „mit dem ich mich hätte wehren können“. An diesem Abend habe sie sich nicht geritzt.

Ein weiterer Vorfall habe sich Wochen später auf dem Heimweg im Auto ereignet. Sie sei gefahren, er habe mehrmals die Handbremse gezogen. Daraufhin habe sie Panik bekommen. Er habe sie dann massiv an den Haaren in Richtung Fußraum gezogen, sodass sie nur noch hupen konnte. Mutter und Sohn bestätigten dies als Zeugen.

Widersprüche zu ursprünglicher Aussage

Zur Anzeige kamen beide Vorfälle erst viele Wochen später, als sie einem Polizeibeamten davon erzählte. Laut Verteidiger Michael Rehberger hatte sie die Polizei ursprünglich aufgesucht, um ihren Bruder anzuzeigen. Der Verteidiger wies auf Unterschiede zwischen ihren Aussagen vor Gericht und bei der Polizei hin. So sei im Polizeibericht vermerkt, der Ehemann habe auf ihrem Becken gesessen, nicht auf den Armen. Die Zeugin verwies auf vom Arzt festgestellte Gedächtnisprobleme. Auf Nachfrage räumte sie ein, am Tag des Vorfalls Drogen konsumiert zu haben.

Sohn und Mutter konnten als Zeugen wenig Substanzielles beitragen. „Ich habe sie beide rumschreien hören, aber sonst nix mitbekommen“, sagte die Mutter und machte starke Erinnerungslücken geltend. Die Polizistin, die Anfang März 2023 die Anzeige aufnahm, berichtet, die Tat habe zu diesem Zeitpunkt fünf Monate zurückgelegen. Die Polizei habe das Geschehen als versuchtes Tötungsdelikt eingeordnet.

Die Staatsanwaltschaft sah zwar Anhaltspunkte für den in der Anklage beschriebenen Ablauf, erkannte in der Verhandlung jedoch erhebliche Zweifel. Sie plädierte daher auf Freispruch, ebenso die Verteidigung. Richter Matthias Heinzelmann verwies auf zahlreiche Widersprüche, die gegen den Anklagesachverhalt sprachen, und sprach den Angeklagten frei.

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