Dahner Felsenland Streit bei Kerwe: Wegen einer Nichtigkeit fast zu Tode geprügelt

Ein Zwillingsbrüderpaar ist voor dem Amtsgericht Pirmasens veruretilt worden.
Ein Zwillingsbrüderpaar ist voor dem Amtsgericht Pirmasens veruretilt worden.

Aus einer Nichtigkeit heraus kam es bei einer Kerwe im Dahner Felsenland im September 2021 zum Streit zwischen einem Brüderpaar und einem jungem Mann. Am Ende brachte es den Zwillingsbrüdern Freiheitsstrafen und dem Opfer bleibende Schäden ein. Und dabei hätte alles noch viel schlimmer ausgehen können.

Gegen Mitternacht am Tattag habe ihm ein Festbesucher gesagt, dass in der Nähe eines Vereinsheims ein Mann vor einer Treppe liege und schlafe, erzählte einer der angeklagten Brüder. Da es ihm nicht gelungen sei, den Mann zu wecken, habe er ihn unter den Armen hochziehen wollen. Daraufhin sei der Schlafende aggressiv geworden, habe ihn wegen seines Körpergewichts und auch seine Mutter beleidigt und in den Bauch getreten, behauptete der 24-Jährige. Dann sei der Mann davongelaufen.

Das Geschehene habe er dann seinem Bruder erzählt, kurze Zeit später haben sie den anderen Mann wieder angetroffen und mit ihm reden wollen. Aber der habe sie gleich beleidigt, sein T-Shirt zerrissen und einem der Brüder in die Seite getreten. Da habe er sich gewehrt und dem Mann drei Schläge ins Gesicht versetzt. Sein Bruder habe schlichten wollen, was nicht gelungen sei. Als der Mann Verstärkung herbeitelefonieren wollte, habe sein Bruder dem Mann das Handy abnehmen wollen. Das sei dabei heruntergefallen und kaputtgegangen. Ein weiterer Mann sei hinzugekommen und habe sie heimgeschickt. Sein Bruder bestätigte diese Version.

Sieben Monate arbeitsunfähig

Das 19-jährige Opfer bestätigte, dass er auf besagter Treppe eingeschlafen war. Aber er habe keine Ahnung, was danach geschehen sei. Im Hof seiner Freundin sei er von hinten gepackt, ins Gesicht geschlagen und getreten worden. Den ersten Angeklagten habe er kurz erkannt, bevor er zu Boden gegangen sei. Aber es seien zwei Personen nebeneinander gewesen, war er sich sicher. Sein Handy sei kaputt gegangen. Ein hinzugekommener Mann habe ihn gerettet. Er habe mehrere Frakturen im Gesicht und ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und sei sieben Monate arbeitsunfähig gewesen. Seine Ausbildung habe er abbrechen müssen. Noch heute leide er unter dauernden Kopfschmerzen, schlechtem Kurzzeitgedächtnis und Sehminderung.

Ein 19-jähriger Festbesucher gab an, als der Schlafende trotz rütteln nicht aufstehen wollte, habe der erste Angeklagte dem Mann gedroht, sich auf dessen Kopf zu stellen. Und als das nicht geholfen habe, habe der einen Fuß mit vollem Gewicht auf dessen Kopf gestellt. Er habe den Mann dann heruntergezogen und der sei weggelaufen. Zwischen den beiden sei es zu gegenseitigen Beleidigungen gekommen, auch über das Gewicht des Angeklagten. Beide Brüder hätten aufgebracht geäußert: „Den holen wir uns!“ und seien weggerannt. Er habe dann Freunde angerufen, die dem späteren Opfer zu Hilfe eilen sollten. Ein anderer Zeuge gab an, der erste Angeklagte habe dem 19-Jährigen im Hof mit der Faust mehrere Schläge gezielt ins Gesicht versetzt. Der andere Angeklagte habe sich zuerst rausgehalten, aber dann dem Angegriffenen das Handy aus der Hand geschlagen und sei auch auf den Mann losgegangen, der zu Boden gegangen sei. Ein weiterer Zeuge bestätigte diese Version. Er konnte schließlich aufgrund seiner Statur die Angreifer stoppen.

Richter spricht von brutalem und rücksichtslosem Vorgehen

Nach diesen Zeugenaussagen und nachdem sie sich mit ihren Verteidigern beraten hatten, räumten die Angeklagten über ihre Verteidiger die angeklagten Vorwürfe ein. Das Schöffengericht verurteilte die Zwillinge wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung beziehungsweise zu einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Letzterer muss 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und 1300 Euro für das beschädigte Handy an das Opfer zahlen. Zivilrechtlich dürften weitere Geldforderungen auf die Brüder zukommen.

Das Schöffengericht sah in dem höher Bestraften den Haupttäter. Aber beide hätten nach einem gemeinsamen Plan gehandelt. Es habe sich um ein brutales, rücksichtsloses Vorgehen gehandelt – gegen den Kopf aus einer Lappalie heraus –, erläuterte der Richter. Der Staatsanwalt hatte darauf hingewiesen: Wenn nur ein Knochen sich anders verschoben hätte, wäre es versuchter Totschlag gewesen. Sie hätten den Mann fast zu Tode geprügelt, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger des Haupttäters hatte für seinen Mandanten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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