Kreis Südwestpfalz Stiche in Bauch: Prozess vor schnellem Ende

Der Prozess um die mutmaßliche Messerstecherei auf der Wiesbacher Kerwe im September 2011 könnte schneller enden als gedacht: Staatsanwalt, Verteidiger und die Anwältin des Opfers einigten sich gestern darauf, das Verfahren einzustellen. Da das Opfer der Attacke kurzfristig nicht zu erreichen war und dessen Zustimmung notwendig ist, konnte das Gericht jedoch keine Entscheidung treffen. Ein für morgen angesetzter Termin fällt aus. Am Freitagmorgen geht es weiter.

Richterin Susanne Thomas wäre bereit, dem Antrag auf Einstellung zuzustimmen. Aufgrund der bisherigen Zeugenaussagen sei ein „durchaus provokatives“ Verhalten des Opfers zu erkennen, und es sei nicht auszuschließen, dass die ganze Sache auf Notwehr hinauslaufe, so die Argumentation der Richterin. Beantragt ist, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung einzustellen. Für den Angeklagten könnte das mit einer Auflage verbunden sein, beispielsweise einer Zahlung an das Opfer, eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse. Vor allem bedeutet eine Einstellung nach diesem Paragrafen kein Schuldeingeständnis des Angeklagten. „Es heißt nicht, dass dann jemand schuldig oder unschuldig ist. Es gilt weiterhin die absolute Unschuldsvermutung“, sagte Lars Nozar, der Anwalt des Angeklagten, nach der Verhandlung im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Die Einstellung eines Verfahrens auf diese Art sei bei einem Schwurgericht bemerkenswert. „Das ist relativ selten“, so Nozar. Wie zuletzt am 21. Juni berichtet, geht es in dem Fall um einen Streit auf der Wiesbacher Kerwe vor zweieinhalb Jahren. In der Nacht auf Kerwesonntag wurde ein Spieler des SV Wiesbach am Ortseingang nahe dem Sportheim mit zwei Stichen in den Bauch verletzt. Der junge Mann, der noch am frühen Morgen in Homburg operiert wurde, hatte Glück, dass die Stiche seine Milz um gerade mal zwei Zentimeter verfehlten. Der Attacke voraus ging eine Schlägerei im Sportheim, an der der Angeklagte und sein Sohn beteiligt gewesen sein sollen. Vorm Sportheim soll es wieder Krach gegeben haben, dann später noch einmal etwas weiter Richtung Dorf. Dort soll der Angeklagte sein Opfer mit dem Messer verletzt haben. Der Angeklagte bestreitet die Tat. Vor zwei Wochen hatten 19 Zeugen ausgesagt, doch die Tat an sich, also das Zustechen, hat offenbar keiner genau beobachtet. Selbst das Opfer bemerkte seine Verletzungen nicht sofort. Der junge Mann dachte, er habe zwei Schläge in den Bauch bekommen. Auch die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Dazu kommt, dass sich viele Zeugen in Details widersprechen, weil sie an dem Abend betrunken waren und sich nach zweieinhalb Jahren nicht mehr genau erinnern. Der Fall wurde 2013 () bereits vor dem Amtsgericht verhandelt, aber dann an die höhere Instanz Landgericht verwiesen, da es sich um eine versuchte Tötung handeln könnte. Doch die steht seit zwei Wochen nicht mehr im Raum. Die Richterin geht aufgrund der Aussagen nicht von einer Tötungsabsicht aus. (mco)

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