Hettenhausen Solaranlage: Grünes Licht gibt es erst, wenn der Investor sich meldet

Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage der Kaiserslauterer WVE.
Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage der Kaiserslauterer WVE.

Still ruht der See, was die geplante Freiflächen-Photovoltaik-Anlage bei Hettenhausen anbelangt. So stellte sich für den Gemeinderat Hettenhausen in den vergangenen Monaten die Lage bei dem Großprojekt dar.

Umso überraschender wurde nun der Wunsch an die Gemeinde herangetragen, ein Zielabweichungsverfahren mit einzuleiten. Überraschend auch, weil der potenzielle Investor bislang noch keine einzige Frage der Gemeinde beantwortet hat.

Der Rat hatte vor mehr als einem Jahr den Grundsatzbeschluss gefasst, dass man einer Solaranlage auf einer 13 Hektar großen Fläche, die bislang landwirtschaftlich genutzt wird, nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe. Verbunden war dieser Grundsatzbeschluss mit einem umfangreichen Fragenkatalog, der dem privaten Investor zuging. Diese Fragen sind für die Gemeinde wichtig, um entscheiden zu können, ob sie dem Bau einer so großen Freiflächenanlage tatsächlich zustimmen kann. Dabei geht es um Nutzungseinschränkungen für alle Bürger, die mit dem Bau der Anlage, die eingezäunt werden müsste, verbunden sind. Bislang hat der Investor noch keine der Fragen beantwortet.

Überraschende Bitte

Umso erstaunter war der Rat, dass er nun um Zustimmung zu einem Zielabweichungsverfahren gebeten wurde, das die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) beantragt. Ein Zielabweichungsverfahren ist notwendig, weil die Fläche als landwirtschaftliche Vorrangfläche im Regionalplan festgeschrieben ist. Ob sie für das Aufstellen von Solarmodulen genutzt werden dürfte, soll mit diesem Zielabweichungsverfahren geklärt werden.

„Ich fühle mich hier wirklich ein bisschen überfahren“, bekannte Ratsmitglied Uwe Bill. Dass sich der Investor bislang noch nicht gegenüber der Gemeinde erklärt hat, gerüchteweise sogar schon zu hören sei, dass die ohnehin große Fläche, die mit Solarpaneelen bedeckt werden soll, noch größer werde, wirke nicht gerade vertrauensbildend, bestätigte Ratsmitglied Klaus Kiefer und beschrieb damit die Gefühlslage vieler Ratsmitglieder.

Gemeinde kann jederzeit Nein sagen

Die Ortsgemeinde gehe kein Risiko ein, verpflichte sich zu nichts, wenn sie zustimme, dass die Verbandsgemeinde ein Zielabweichungsverfahren beantragt, erläuterte Nico Eichert von der Bauabteilung der Verbandsgemeinde. Die Gemeinde habe jederzeit die Möglichkeit zu sagen, dass sie das Projekt nicht wolle. Auch wenn das Zielabweichungsverfahren für den Investor erfolgreich verlaufe. Die Gemeinde behalte die Planungshoheit. Sollte das Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden, müsse die Gemeinde zunächst einen Bebauungsplan aufstellen, damit eine solche Anlage errichtet werden kann. Die Ortsgemeinde könne aber nicht verpflichtet werden, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Schaue man auf die geplanten Veränderungen, die für den Landesentwicklungsplan (LEP) vorgesehen sind – die Teilfortschreibungen stehen kurz vor der Verabschiedung –, habe das Zielabweichungsverfahren eine gute Chance, erfolgreich zu sein, sagte Eichert. Denn die Landesregierung räumt der Gewinnung erneuerbarer Energie in Form von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen künftig eine deutlich höhere Bedeutung ein.

Investor soll Antworten geben

Eichert erklärte, dass der Investor selbst bereits ein Zielabweichungsverfahren beantragt hatte. Das ist rechtlich nicht zulässig. Deshalb habe er die Verbandsgemeinde gebeten, das Zielabweichungsverfahren zu beantragen. Stimme die Ortsgemeinde zu, werde die Verbandsgemeinde das Verfahren beantragen.

In diesem Zielabweichungsverfahren gehe es um die genau festgelegte, etwa 13 Hektar große Fläche. Keine weitere Fläche. Eichert verwies darauf, dass derzeit alle potenziellen Bereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem Konzept zusammengestellt werden. Im Fall der geplanten Anlage in Hettenhausen wolle man auf dieses bereits beauftragte Konzept nicht warten, weil die Planungsabsicht hier deutlich früher bekannt geworden sei. Verlaufe das Verfahren positiv, könne der Investor, wenn er das Projekt umsetzen wolle, eventuell früher die notwendigen Module bestellen.

Mit Unbehagen stimmte der Rat dem Zielabweichungsverfahren zu. Ob das Projekt tatsächlich eine Chance hat, hängt vom Verhalten des Investors ab. Der sollte schnellstmöglich auf die Gemeinde zukommen und die gestellten Fragen fundiert beantworten, machten die Ratsmitglieder deutlich, was sie erwarten.

Ihre News direkt zur Hand
Greifen Sie auf all unsere Artikel direkt über unsere neue App zu.
Via WhatsApp aktuell bleiben
x