Pirmasens Sexuelle Belästigung: 23-jähriger Häftling zu Bewährungsstrafe verurteilt

Ein Urteil war in der Hauptverhandlung gar nicht nötig. Vorm Amtsgericht Pirmasens hat ein 23-Jähriger den Einspruch gegen einen
Ein Urteil war in der Hauptverhandlung gar nicht nötig. Vorm Amtsgericht Pirmasens hat ein 23-Jähriger den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgenommen.

Körperverletzung, Nötigung und sexuelle Belästigung warf die Staatsanwaltschaft einem 23-Jährigen vor, der seit August eine Strafe in anderer Sache absitzt und deshalb am Montag vor dem Amtsgericht vorgeführt wurde.

Mit dem letzten Zug sei er gegen 18 Uhr am 22. März vergangenen Jahres am Bahnhof Steinalben angekommen. Eine Frau habe ihm den Weg gezeigt. Da beide in dieselbe Richtung mussten, sei er mitgelaufen, erzählte der Mann. Er habe sie an Hals und Hüfte angefasst, gestand er. Aber er habe nicht fest zugepackt, behauptete er. Die Frau habe nicht gesagt, dass sie das nicht wolle. An einer Haustür habe sie noch gefragt, ob er mit reinkommen wolle, was er abgelehnt habe. Kurz darauf sei eine Frau herausgekommen und habe gerufen: „Sie haben meine Tochter angefasst.“ Schließlich sei die Polizei gekommen.

Strafbefehl letztlich akzeptiert

Auf Nachfrage stritt der Angeklagte ab, dass er versucht hätte, die Frau zu küssen. Er räumte aber ein, die Frau an sich gezogen zu haben. Wo Druckmerkmale und Kratzer an ihrem Hals herkämen, wisse er nicht. Wo er eigentlich hin wollte, wusste er auch nicht: „Ich war nicht ganz bei mir.“ Er habe mit 14 schon gekifft, so auch am Tattag.

Die Richterin fand die Schilderung wenig glaubwürdig: „Das widerspricht der Lebenserfahrung.“ Nach Beratung mit dem Verteidiger nahm der Angeklagte seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der damit rechtskräftig wurde. Er lautet auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Der Mann muss zudem 240 Stunden gemeinnützig arbeiten, bekommt auch einen Bewährungshelfer.

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