Hauenstein
Schuhhändler ärgert sich über Ungleichbehandlung im Verkauf
Walter Hanß, Inhaber des Hauensteiner Schuhgeschäfts „Schuh Sam“, schickt diesen Satz voraus: „Ich habe großes Verständnis für alle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Kontakten getroffen wurden.“ Was er aber nicht verstehen will, ist: „Wir Einzelhändler müssen unsere Geschäfte schließen und die Großen dürfen ohne Probleme die Waren verkaufen, auf denen wir jetzt sitzen.“ Die Großen, das sind für „Sam“ Aldi, Lidl und Co, die munter das tun, was andere nicht tun dürfen: Schuhe verkaufen zum Beispiel. Er habe noch keinen vernünftigen Grund erfahren, der einsichtig machen könnte, warum die Großen all die Waren aus ihrem großen Sortiment bewerben und verkaufen dürfen, die absolut nicht lebensnotwendig seien, ärgert sich der Geschäftsmann. Das halte er für „total ungerecht“. Und: Es gehe ihm dabei nicht nur um Schuhe. Es gehe ebenso um Bekleidungsgeschäfte, um Blumen- oder Buchläden beispielsweise.
Partieller Verkaufsstopp?
Ginge es gerecht zu, dann müsste, so Walter Hanß, auch die Spielwarenabteilung im Drogeriemarkt geschlossen bleiben und die Körbe mit Non-Food-Angeboten aus Aldi-Märkten verschwinden, was dort Platz schüfe und die Einhaltung der Abstandsregeln erleichtere. „Ein partieller Verkaufsstopp für Teile des Sortiments muss da doch auch möglich sein.“ Die Großen könnten doch leichter auf so erzielte Teile ihres Umsatzes verzichten als die Einzelhändler, für die es auch vielerorts um die Existenz gehe. „Ob sich die Politik an die Großen nicht heranwagt?“, fragt er.
Was sagen Abgeordnete?
Wir haben Walter Hanß’ Sorge an Anita Schäfer (CDU) und Angelika Glöckner (SPD) sowie an Christof Reichert (CDU) und Alexander Fuhr (SPD), Abgeordnete in Bund und Land, weitergereicht. „Ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn sich gerade kleine, inhabergeführte Fachgeschäfte gegenüber den Supermärkten, die auch Non-Food-Ware anbieten, benachteiligt fühlen“, antwortet die CDU-Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer. Sie weist indes darauf hin, dass „die Regelungen, die den Einzelhandel betreffen, Ländersache“ sei und zitiert die entsprechende Landesverordnung vom 6. Januar.
Auf diese 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes hebt auch die Antwort aus der Pressestelle des Mainzer Gesundheitsministeriums ab. Eine Sprecherin teilte mit, dass sich die Regelungen „für Geschäftstreibende, die von den vorübergehenden Schließungen betroffen sind, ungerecht anfühlen“. Die aktuellen Maßnahmen seien jedoch „zwingend geboten“, um einen spürbaren und dauerhaften Rückgang der Infektionszahlen sowie einen Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung zu erreichen und weitere Todesfälle zu verhindern. Um Härten abzufedern, habe das Land entschieden, „für alle Gewerbebetriebe Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung zuzulassen“. Und sie erläutert die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und steuerlichen Erleichterungen für die betroffenen Unternehmen. Einen Ansatz, die Situation zugunsten des stationären Einzelhandels zu verändern, lässt die Antwort aus Mainz nicht erkennen.
Unterschiede in Bundesländern
In dieser Beziehung wirft Anita Schäfer einen Blick über Ländergrenzen: Baden-Württemberg hätte „zumindest in der Vergangenheit verfügt, dass zum Beispiel Supermärkte ihren Non-Food-Bereich absperren müssen“. Der Hauensteiner Landtagsabgeordnete Christof Reichert (CDU) äußert in seiner Antwort „großes Verständnis für den Frust und Unmut der Schuhhändler, die ihre Produkte momentan nicht verkaufen können, während andere Märkte die Möglichkeit haben, auch zum Beispiel Schuhe, Textilien und ähnliches zu verkaufen“.
„Wenn der Lockdown, wie es die derzeitige Corona-Pandemie-Entwicklung erfordert, über längere Zeit andauert, müssen im Zuge der Verlängerung der Corona-Verordnung sicherlich die einzelnen Regelungen immer wieder auf den Prüfstand“, meint der Hauensteiner weiter. Und so müsste auch der Dialog mit dem Handel über andere Maßnahmen gesucht werden. Als Sofortmaßnahme habe die CDU-Landtagsfraktion am 15. Januar 2021 „eine Selbstbeschränkung der Discounter und Supermärkte bei Werbung für Non-Food-Artikel gefordert und die Landesregierung aufgefordert, mit den Handelsketten den Dialog zu suchen und zu vermitteln“. Das blieb wohl ohne Ergebnis.
Verkaufsverbote für Teilsortimente gekippt
Er sei dankbar, dass Walter Hanß trotz persönlicher Betroffenheit großes Verständnis für Maßnahmen zur Kontaktvermeidung zeige, nimmt Alexander Fuhr Stellung zur Anfrage. Die Landesverordnung sehe vor, dass nur Betriebe, die überwiegend Waren des alltäglichen Lebensbedarfs anbieten, weitere Warensortimente anbieten dürfen. Beispiele in anderen Bundesländern hätten gezeigt, dass anderslautende Regelungen keinen Bestand hatten: In Bayern seien Verkaufsverbote für Teilsortimente gerichtlich gekippt, in Sachsen zurückgenommen worden, weil sich ihre Umsetzung als nicht praktikabel erwiesen habe.
Regeln ja, aber gerechte
Die Aussagen aus der Politik sind für Walter Hanß wenig tröstlich. Es bleibt ihm eine Hoffnung: Wenn demnächst über eine Lockerung der Vorgaben diskutiert werde, dann müsse es doch möglich sein, den Einzelhändlern zu gestatten, unter Beachtung der Hygiene-Vorgaben zu öffnen.
„Mein Geschäft ist 500 Quadratmeter groß. Da sind die Abstandsregeln problemlos einzuhalten, auch der Zutritt kann gesteuert werden. Und auch für die angesagte Hygiene lässt sich sorgen“, sagt der 72-jährige Geschäftsmann, der betont, dass in „diesen schwierigen Zeiten“ sehr wohl alles getan werden müsse, um das Virus zu stoppen. Nur: Gerecht sollte es schon zugehen.