Dahner Felsenland RHEINPFALZ Plus Artikel Schülerin klagt, weil sie vom Unterricht ausgeschlossen wurde

Das Mädchen wollte in die Schule, durfte aber über Monate hinweg den Unterricht nicht besuchen.
Das Mädchen wollte in die Schule, durfte aber über Monate hinweg den Unterricht nicht besuchen.

Beeinträchtigte Kinder sollen nur in Ausnahmefällen eine Förderschule besuchen, das ist ein Credo der rheinlandpfälzischen Bildungspolitik. Das kann zu Problemen führen, wie ein Verfahren vorm Verwaltungsgerichts Neustadt zeigte.

Klägerin war ein seelisch beeinträchtigtes Mädchen, das eine weiterführende Schwerpunktschule in der Verbandsgemeinde Dahn

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