Pirmasens Saftige Strafe für rassistische Chatbeiträge

Der Angeklagte hetzte mit Bilddateien gegen Juden und Schwarze.
Der Angeklagte hetzte mit Bilddateien gegen Juden und Schwarze.

Keinen Erfolg mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hatte am Montag ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Südwestpfalz vor dem Pirmasenser Amtsgericht.

Ende März soll der Angeklagte in einer Whatsapp-Gruppe, die damals 331 Mitglieder umfasste, mehrere Bilddateien gepostet haben, darunter war laut Anklage ein Bild mit einer Maschinenpistole und dem Text: „Rennt der Negger frei herum, schalt auf Automatik um“. Laut Anklage wollte er damit dunkelhäutigen Menschen kein Lebensrecht zugestehen. Eine weitere Bilddatei soll einen überfüllten Deportationszug gezeigt haben mit dem Text: „Das war wohl zuviel des Juden“. Damit habe er sich laut Anklage mit dem Bestreben identifiziert, der Rassenideologie Ausdruck zu verleihen. Eine dritte Datei soll Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzbinde am Arm gezeigt haben, der den Hitlergruß zeigt.

Einspruch wegen Strafhöhe

„Es war ein Fehler“, zeigte der 40-Jährige vor Gericht Einsicht. „Aus dem Effekt raus“ habe er die Dateien weitergeleitet. Er habe „null Probleme mit Menschen anderer ethnischer Herkunft, versicherte er. Da er seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränkt hatte, ging es vor Gericht nur noch darum, wie er zu bestrafen ist.

Der 40-Jährige strebe eine Strafe unter 90 Tagessätzen an, nannte sein Verteidiger als Ziel des Einspruchs. Damit hätte der bis dahin nicht vorbestrafte Mann in einem Führungszeugnis als nicht vorbestraft gegolten. Die Strafe wäre nicht aufgeführt worden.

Aber Richterin und Staatsanwalt erläuterten, dass in Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben zur Strafhöhe und der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten „nicht viel Spielraum“ bestehe. Und sie rieten, er möge seinen Einspruch zurücknehmen und so wenigstens Gerichtskosten sparen.

Nachdem er sich mit seinem Anwalt besprochen hatte, folgte der 40-Jährige diesem Rat und nahm den Einspruch zurück. Damit wurde der Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 50 Euro, also 6000 Euro, rechtskräftig. Außerdem muss er die Kosten für seinen Verteidiger tragen.

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