Kreis Südwestpfalz Richter gibt Busunternehmen recht

Das Land und die Firma AS-Asphaltsanierung müssen mehr zahlen, als sie zunächst wollten: Das Zweibrücker Landgericht hat im Prozess um Asphaltspritzer zugunsten des Busunternehmens Klein entschieden. Das Urteil wurde gestern verkündet.

4736,34 Euro müssen die Beklagten für die Reinigung der Busse des Zweibrücker Unternehmens zahlen. Dazu kommen 507,50 Euro an Anwaltskosten. Auf beide Beträge müssen noch Zinsen gezahlt werden. Laut Christoph Westrich von der Neunkircher Rechtsanwaltskanzlei Jakob und Latz, die das Busunternehmen vertritt, können sich das Land und die Firma AS-Asphaltsanierung untereinander einigen, wer welchen Betrag zahlt. Das Urteil des Landgerichts liege ihm noch nicht schriftlich vor, daher könne er keine genaueren Informationen zu den einzelnen Punkten geben, sagte Westrich. Keine der Parteien war gestern am Landgericht zugegen. Westrich zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Ich habe vollumfänglich gewonnen“, sagte der Rechtsanwalt. Abgelehnt wurden lediglich die Kosten für ein Gutachten, die zwar noch in der Klageschrift standen, aber zwischenzeitlich schon gezahlt wurden. Die Prozesskosten tragen laut Landgericht zu 25 Prozent die Klägerin und zu 75 Prozent die Beklagten. Das Urteil ist ein weiterer Schritt auf einem langen Weg (wir berichteten mehrfach): Seit 2012 ziehen sich die Streitigkeiten zwischen AS-Asphaltsanierung und Dutzenden Autofahrern hin. Im Spätsommer 2012 hatte die Firma mehrere Straßen im Zweibrücker Land mit einer fehlerhaften Bitumen-Mischung saniert: zwischen Reifenberg und Battweiler, Rosenkopf und Käshofen sowie zwischen Großbundenbach und Oberauerbach. Der Belag fuhr sich schnell wieder ab und blieb an den Autos haften, die auf den Straßen fuhren, auch an Bussen. AS-Asphaltsanierung ist bei Generali versichert. Den geschädigten Autofahrern wurden pauschal 250 Euro Entschädigung angeboten. Viele nahmen das Angebot an, andere zogen vor Gericht. Das Busunternehmen Klein ließ fünf Busse von Asphaltspritzern reinigen und argumentierte, dass das teurer sei als die Reinigung von Autos, schon wegen der erheblich größeren Oberfläche. 870 bis 1000 Euro hatte das Unternehmen für jeden seiner verschmutzten Busse gefordert (wir berichteten am 22. September). Rechtsanwalt Christoph Westrich rechnet nicht damit, dass das gestern verkündete Urteil den Abschluss der Streitigkeiten darstellt. Er vermutet, dass mindestens eine der unterlegenen Parteien in Berufung geht. Außerdem laufen weitere Verfahren, in denen Autobesitzer klagen. Wie berichtet, hat Generali überdies das Land als Auftraggeber der Asphaltfirma verklagt. Die Klage wurde abgewiesen, das Oberlandesgericht Koblenz entscheidet über eine Berufung. |mefr

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